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74 Episodes

54 minutes | Oct 10, 2022
Verfassung im Krieg, Teil 3 - Zeitenwende
Es herrscht wieder Krieg in Europa. Deutschland ist keine Kriegspartei und will keine sein. Und doch sind die Fragen nach Landesverteidigung, Bündnisfall, Bundeswehr seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland auf ungeahnte Weise aktuell, relevant und gegenwärtig geworden. Wir vom Verfassungsblog interessieren uns für die Verfassung, und das heißt im diesem Zusammenhang: für die Wehrverfassung. Wir haben uns deshalb auf die Suche begeben nach diesem normativen Rahmen, haben wieder mit zahlreichen Expert*innen  gesprochen und die Konturen der bundesdeutschen Wehrverfassung, ihre Entwicklung, ihre Lücken unter die Lupe genommen. Teil 1: Verteidigung Die ursprünglich zentrale Norm der Wehrverfassung ist Artikel 87a Grundgesetz: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, die außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Was heißt "Verteidigung"? Der Begriff wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Teil 2: Out of Area Praktisch war aber die längste Zeit eine andere Norm viel wichtiger, nämlich Artikel 24: Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen. Auf dieser Grundlage beruht das allermeiste von dem, was militärisch passiert. Und wie, und was das bedeutet, was das erlaubt und was nicht, darum geht es in dieser Folge. Teil 3: Zeitenwende Die Grenzen, die die Verfassung dem Einsatz des Militärs zieht, sind eigentümlich diffus. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Einsätze stärker kontrollieren? Sollte die Verfassung nur noch Einsätze erlauben, die auch völkerrechtskonform sind? Was bedeutet die EU-Integration für die deutsche Wehrverfassung? Das diskutieren wir in der letzten Folge unseres Podcasts. Unterstützen Sie uns! Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken. Gesprächspartner:innen: Prof. Dr. Manuel Brunner, Polizeiakademie Niedersachsen Prof. Dr. Heike Krieger, Freie Universität Berlin Prof. Dr. Thomas Kleinlein, Universität Jena PD. Dr. Christian Marxsen, Max-Planck-Institut Heidelberg Dr. Carolyn Moser, Max-Planck-Institut Heidelberg Dr. Christoph Nübel, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr Prof. Dr. Marcus Payk, Helmut Schmidt Universität Hamburg Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn Prof. Dr. Christoph Schönberger, Universität Köln
27 minutes | Oct 10, 2022
Verfassung im Krieg, Teil 2 - Out of Area
Es herrscht wieder Krieg in Europa. Deutschland ist keine Kriegspartei und will keine sein. Und doch sind die Fragen nach Landesverteidigung, Bündnisfall, Bundeswehr seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland auf ungeahnte Weise aktuell, relevant und gegenwärtig geworden. Wir vom Verfassungsblog interessieren uns für die Verfassung, und das heißt im diesem Zusammenhang: für die Wehrverfassung. Wir haben uns deshalb auf die Suche begeben nach diesem normativen Rahmen, haben wieder mit zahlreichen Expert*innen  gesprochen und die Konturen der bundesdeutschen Wehrverfassung, ihre Entwicklung, ihre Lücken unter die Lupe genommen. Teil 1: Verteidigung Die ursprünglich zentrale Norm der Wehrverfassung ist Artikel 87a Grundgesetz: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, die außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Was heißt "Verteidigung"? Der Begriff wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Teil 2: Out of Area Praktisch war aber die längste Zeit eine andere Norm viel wichtiger, nämlich Artikel 24: Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen. Auf dieser Grundlage beruht das allermeiste von dem, was militärisch passiert. Und wie, und was das bedeutet, was das erlaubt und was nicht, darum geht es in dieser Folge. Teil 3: Zeitenwende Die Grenzen, die die Verfassung dem Einsatz des Militärs zieht, sind eigentümlich diffus. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Einsätze stärker kontrollieren? Sollte die Verfassung nur noch Einsätze erlauben, die auch völkerrechtskonform sind? Was bedeutet die EU-Integration für die deutsche Wehrverfassung? Das diskutieren wir in der letzten Folge unseres Podcasts. Unterstützen Sie uns! Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken. Gesprächspartner:innen: Prof. Dr. Manuel Brunner, Polizeiakademie Niedersachsen Prof. Dr. Heike Krieger, Freie Universität Berlin Prof. Dr. Thomas Kleinlein, Universität Jena PD. Dr. Christian Marxsen, Max-Planck-Institut Heidelberg Dr. Carolyn Moser, Max-Planck-Institut Heidelberg Dr. Christoph Nübel, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr Prof. Dr. Marcus Payk, Helmut Schmidt Universität Hamburg Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn Prof. Dr. Christoph Schönberger, Universität Köln
26 minutes | Oct 10, 2022
Verfassung im Krieg, Teil 1 - Verteidigung
Es herrscht wieder Krieg in Europa. Deutschland ist keine Kriegspartei und will keine sein. Und doch sind die Fragen nach Landesverteidigung, Bündnisfall, Bundeswehr seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland auf ungeahnte Weise aktuell, relevant und gegenwärtig geworden. Wir vom Verfassungsblog interessieren uns für die Verfassung, und das heißt im diesem Zusammenhang: für die Wehrverfassung. Wir haben uns deshalb auf die Suche begeben nach diesem normativen Rahmen, haben wieder mit zahlreichen Expert*innen  gesprochen und die Konturen der bundesdeutschen Wehrverfassung, ihre Entwicklung, ihre Lücken unter die Lupe genommen. Teil 1: Verteidigung Die ursprünglich zentrale Norm der Wehrverfassung ist Artikel 87a Grundgesetz: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, die außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Was heißt "Verteidigung"? Der Begriff wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Teil 2: Out of Area Praktisch war aber die längste Zeit eine andere Norm viel wichtiger, nämlich Artikel 24: Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen. Auf dieser Grundlage beruht das allermeiste von dem, was militärisch passiert. Und wie, und was das bedeutet, was das erlaubt und was nicht, darum geht es in dieser Folge. Teil 3: Zeitenwende Die Grenzen, die die Verfassung dem Einsatz des Militärs zieht, sind eigentümlich diffus. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Einsätze stärker kontrollieren? Sollte die Verfassung nur noch Einsätze erlauben, die auch völkerrechtskonform sind? Was bedeutet die EU-Integration für die deutsche Wehrverfassung? Das diskutieren wir in der letzten Folge unseres Podcasts. Unterstützen Sie uns! Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken. Gesprächspartner:innen: Prof. Dr. Manuel Brunner, Polizeiakademie Niedersachsen Prof. Dr. Heike Krieger, Freie Universität Berlin Prof. Dr. Thomas Kleinlein, Universität Jena PD. Dr. Christian Marxsen, Max-Planck-Institut Heidelberg Dr. Carolyn Moser, Max-Planck-Institut Heidelberg Dr. Christoph Nübel, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr Prof. Dr. Marcus Payk, Helmut Schmidt Universität Hamburg Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn Prof. Dr. Christoph Schönberger, Universität Köln
47 minutes | Feb 14, 2022
EU v. Polen, Teil 6 - Am Ende der Geduld
Der Konflikt zwischen der EU und Polen ist bereits viel weiter eskaliert, als man bis vor kurzem für vorstellbar gehalten hätte. Und immer noch ist kein Ende in Sicht. Aus dem innerpolnischen Verfassungskonflikt um Rechtsstaat und unabhängige Justiz ist ein europäischer Verfassungskonflikt um den Vorrang des EU-Rechts geworden. Wie konnte das passieren? Was für Kräfte sind da am Werk? Und wie kommen wir da wieder heraus? Diesen Fragen wollten wir in diesem Podcast-Projekt auf den Grund gehen. Wir haben Interviews mit Jurist_innen, Politikwissenschaftler_innen und Historiker_innen geführt, haben recherchiert, diskutiert und nachgedacht. In den Folgen 1 bis 3 geht es um Entstehung und Verlauf des Konflikts – zuerst auf der innerpolnischen Bühne (1), dann die Reaktion der EU (2) und die Gegenreaktion der polnischen Regierung (3). Dabei wird ein viel älterer Konflikt, der die ganze Integrationsgeschichte der EU durchzieht, in mächtige Resonanzschwingungen versetzt (4). Er präfiguriert die Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen (5, 6). Teil 1: Projekt Imposybilizm In Polen kommt 2015 eine neue rechtspopulistische Regierung an die Macht, die von Tag 1 an beginnt, ihren Plan zur Unterwerfung der unabhängigen Justiz in die Tat umzusetzen, und dabei auf die Institutionen und Verfahren der polnischen Verfassung keinerlei Rücksicht nimmt. Wir rekonstruieren, was es mit diesem Plan auf sich hat, wo er herkommt und wie es der PiS-Regierung gelang, ihn umzusetzen – und bis zu welchem Punkt. (Veröffentlicht am 02.12.2021) Teil 2: Hase und Igel Spätestens 2017/18, als die PiS-Regierung ihr Gesetzespaket zur Übernahme der Justiz vorlegt, wird der auf Dialog und Ausgleich bedachten EU-Kommission bewusst, dass sie ein Riesenproblem hat. Während die anderen Mitgliedstaaten keinerlei Interesse zeigen, das Problem auf politischem Weg zu lösen, bringt sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einer Kette von revolutionären Urteilen in eine Position, die gegen die Zerstörung der unabhängigen Justiz in Polen wirksame Hilfe verspricht. Doch die PiS-Regierung reagiert anders als erhofft. Teil 3: Der große Crackdown 2019 - 2021 lässt die PiS-Regierung ihr eigens zu diesem Zweck errichtetes Disziplinarregime auf die polnischen Richter_innen los, um ihren vom EuGH ermutigten Widerstand zu ersticken. Die wenden sich an den anderen Europäischen Gerichtshof, den für Menschenrechte in Straßburg, der erklärt, dass die von der PiS-Regierung mit ihren Gefolgsleuten infiltrierten Gerichte nicht "auf Gesetz beruhen" und also gar keine Gerichte sind. Die PiS-Regierung wiederum bestellt sich bei dem von ihr kontrollierten "Verfassungsgericht" Urteile, wonach Polen der Rechtsprechung beider Europäischer Gerichtshöfe und dem Recht, auf das sie sich stützen, aus angeblichen verfassungsrechtlichen Gründen keinen Gehorsam schuldet. Teil 4: Der Kampf um den Vorrang Damit ist aus dem polnischen Verfassungskonflikt endgültig ein europäischer Verfassungskonflikt geworden: Es geht um den Vorrang des EU-Rechts und damit um den Grundpfeiler der Verfassung der Europäischen Union. Der ist allerdings weniger unumstritten als viele meinen. Der Kampf zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, an die PiS-Regierung anzuknüpfen behauptet, durchzieht die ganze Geschichte der EU – und das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dabei immer wieder eine Schlüsselrolle gespielt. Teil 5: An den Grenzen des Rechts Was also tun? Ist der Versuch, Polen mit rechtlichen Mitteln zum Gehorsam gegenüber dem EU-Recht zu zwingen, gescheitert? Oder war er nur noch nicht entschlossen genug? Wie kann die EU ihre Grundwerte verteidigen, wenn die Mitgliedstaaten das offenbar gar nicht so wichtig finden? Werden sie erst aktiv, wenn es um die Verteidigung ihrer Beiträge zum EU-Haushalt gegen Korruption und Misswirtschaft geht? Und was verrät uns das über die Verfasstheit der Europäischen Union selbst? Teil 6: Am Ende der Geduld Wenn die Mitgliedstaaten eine gerichtlich durchsetzbare Verfassungspflicht zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der EU nicht wollen – was wollen sie dann? Warum machen sie von den politischen Möglichkeiten keinen Gebrauch, die die EU-Verträge ihnen geben? Warum ist das Artikel-7-Verfahren so ein stumpfes Schwert? Wenn Polen kein Rechtsstaat mehr ist – kann es dann überhaupt Mitglied der EU bleiben? 00:00 bis 10:35: Hard Polexit? 10:36 bis 20:08: Soft Polexit? 20:09 bis 29:14: Wie man die Mitgliedstaaten plötzlich hellwach bekommt: Binnenmarkt! 29:15 bis 41:34: Nochmal: Artikel 7 41:35 bis 47:06: Und wenn nicht? Unterstützen Sie uns! Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken. Gesprächspartner:innen: Prof. Dr. Dr. h.c. Stanisław Biernat, Jagiellonian University in Kraków Prof. Dr. Tanja A. Börzel, Freie Universität Berlin Prof. Dr. Hans-Petter Graver, Universität Oslo Prof. Dr. Ireneusz Paweł Karolewski, Universität Leipzig Prof. R. Daniel Kelemen, Rutgers University Prof. em. Dr. Ulrike Liebert, Universität Bremen Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Europa-Universität Flensburg Prof. Dr. Franz C. Mayer, Universität Bielefeld Dariusz Mazur, Richter am Regionalgericht Krakau Prof. Dr. Florian Meinel, Georg-August-Universität Göttingen Prof. Dr. Jan-Werner Müller, Princeton University Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen Dr. Thu Nguyen, Jacques Delors Centre Prof. Dr. Laurent Pech, Middlesex University London Prof. Dr. Morten Rasmussen, University of Copenhagen Dr. Roya Sangi, Kanzlei Redeker Sellner Dahs Prof. Dr. Daniel Sarmiento, Universidad Complutense Madrid Dr. Malte Symann, Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer Prof. Dr. Alexander Thiele, BSP Business & Law School Berlin Prof. Dr. Antoine Vauchez, Université Paris 1-Sorbonne Anna Wójcik, Polnische Akademie der Wissenschaften Quellen: Auf dem Verfassungsblog sind seit 2015 mehr als 300 Artikel zur Rechtsstaatskrise in Polen erschienen. Eine unschätzbare Informationsquelle ist außerdem die fortlaufende Berichterstattung auf der Website RuleofLaw.pl. Weitere Informationsquellen: Amelie Albrecht: Sanktionen gegenüber „democratic backsliding“ in Ungarn und Polen - Das Interventionsparadox der EU. Münchner Beiträge zur Politikwissenschaft 2020. DOI: 10.5282/ubm/epub.72109. Petra Bárd, Adam Bodnar: The End of an Era. The Polish Constitutional Court’s judgment on the primacy of EU law and its effects on mutual trust, CEPS Policy Insights 2021 / 15. Stanisław Biernat, Paweł Filipek: The Assessment of Judicial Independence Following the CJEU Ruling in C-216/18 LM. In: Armin von Bogdandy et al. (Hrsg.): Defending Checks and Balances in EU Member States. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 298, https://doi.org/10.1007/978-3-662-62317-6_16 Anne Boerger, Morten Rasmussen: Transforming European Law: The Establishment of the Constitutional Discourse from 1950 to 1993. European Constitutional Law Review 2014, S. 199 ff. Israel Butler: Two proposals to promote and protect European values through the Multiannual Financial Framework: Conditionality of EU funds and a financial instrument to support NGOs, Civil Liberties Union for Europe, März 2018, https://drive.google.com/file/d/1UG4PIg7tObjUoK9tBKq3IdqCT-eB5iM9/view Rebecca Byberg: The History of the Integration Through Law Project: Creating the Academic Expression of a Constitutional Legal Vision for Europe, German Law Journal 2020, S. 1431 ff. ESI Report 18 December 2021: The Polish Bulldozer: Towards a win-win-win for Poland, the EU and the European Commission, https://www.esiweb.org/sites/default/files/reports/pdf/Polish%20Bulldozer%20report%20-%20ESI%20-%2018%20December%202021.pdf Paweł Filipek: The New National Council of the Judiciary and its impact on the Supreme Court in the light of the principle of judicial independence. Problemy Współczesnego Prawa Międzynarodowego, Europejskiego i Porównawczego 2018, S. 177ff. Gábor Halmai: The possibility and desirability of economic sanction: Rule of law conditionality requirements against illiberal EU Member States, EUI Working Papers Law 2018/06, https://cadmus.eui.eu/bitstream/handle/1814/51644/LAW_2018_06.pdf Lukas Hartmann: Fehlerfolgen: Ist die verfassungsgerichtliche Ultra-Vires- und Identitätskontrolle aus verfassungsrechtlichen Gründen rechtlich wirkungslos? Der Staat 2021, S. 387 ff. R. Daniel Kelemen: The European Union's Authoritarian Equilibrium. Forthcoming in Journal of European Public Policy, Rutgers Law School Research Paper, http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3450716 R. Daniel Kelemen, Tommaso Pavone: Where Have the Guardians Gone? Law Enforcement and the Politics of Supranational Forbearance in the European Union, SSRN working paper, 27.12.2021 Dimitry V. Kochenov, Petra Bárd: The Last Soldier Standing? Courts vs. Politicians and the Rule of Law Crisis in the New Member States of the EU (February 22, 2019). 1 Eur Ybk Cont'l L 2019, University of Groningen Faculty of Law Research Paper 5/2019, https://ssrn.com/abstract=3339631. Dimitry V. Kochenov, Barbara Grabowska-Moroz: Constitutional Populism versus EU Law: A Much More Complex Story than You Imagined. RECONNECT Working Paper 16, Juli 2021, https://ssrn.com/abstract=3880717 Helle Krunke, Sune Klinge: The Danish Ajos Case. The Missing Case from Maastricht and Lisbon. European Papers 2018, S. 157 ff. Katarzyna Krzyżanowska: Legal impossibilism versus the rule of law, Review of Democracy 29.6.2021, https://revdem.ceu.edu/2021/06/29/legal-impossibilism-versus-the-rule-of-law. Claus Leggewie, Ireneusz Pawel Karolewski: Die Visegrád-Connection. Eine Herausforderung für Europa, Berlin 2021. Wilfried Loth: Europas Einigung. Eine unvollendete Geschichte. 2. Aufl., Frankfurt 2020. Florian Meinel: Das Bundesverfassungsgericht in der Ära der Großen Koalition - zur Rechtsprechung seit dem Lissabon-Urteil. Der Staat 2021, S. 43 ff. Christoph Möllers, Linda Schneider: Demokratiesicherung in der Europäischen Union. Studie zu einer europäischen Aufgabe. Heinrich-Böll-Stiftung, S
52 minutes | Jan 24, 2022
EU v. Polen, Teil 5 - An den Grenzen des Rechts
Der Konflikt zwischen der EU und Polen ist bereits viel weiter eskaliert, als man bis vor kurzem für vorstellbar gehalten hätte. Und immer noch ist kein Ende in Sicht. Aus dem innerpolnischen Verfassungskonflikt um Rechtsstaat und unabhängige Justiz ist ein europäischer Verfassungskonflikt um den Vorrang des EU-Rechts geworden. Wie konnte das passieren? Was für Kräfte sind da am Werk? Und wie kommen wir da wieder heraus? Diesen Fragen wollten wir in diesem Podcast-Projekt auf den Grund gehen. Wir haben Interviews mit Jurist_innen, Politikwissenschaftler_innen und Historiker_innen geführt, haben recherchiert, diskutiert und nachgedacht. In den Folgen 1 bis 3 geht es um Entstehung und Verlauf des Konflikts – zuerst auf der innerpolnischen Bühne (1), dann die Reaktion der EU (2) und die Gegenreaktion der polnischen Regierung (3). Dabei wird ein viel älterer Konflikt, der die ganze Integrationsgeschichte der EU durchzieht, in mächtige Resonanzschwingungen versetzt (4). Er präfiguriert die Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen (5, 6). Teil 1: Projekt Imposybilizm In Polen kommt 2015 eine neue rechtspopulistische Regierung an die Macht, die von Tag 1 an beginnt, ihren Plan zur Unterwerfung der unabhängigen Justiz in die Tat umzusetzen, und dabei auf die Institutionen und Verfahren der polnischen Verfassung keinerlei Rücksicht nimmt. Wir rekonstruieren, was es mit diesem Plan auf sich hat, wo er herkommt und wie es der PiS-Regierung gelang, ihn umzusetzen – und bis zu welchem Punkt. Teil 2: Hase und Igel Spätestens 2017/18, als die PiS-Regierung ihr Gesetzespaket zur Übernahme der Justiz vorlegt, wird der auf Dialog und Ausgleich bedachten EU-Kommission bewusst, dass sie ein Riesenproblem hat. Während die anderen Mitgliedstaaten keinerlei Interesse zeigen, das Problem auf politischem Weg zu lösen, bringt sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einer Kette von revolutionären Urteilen in eine Position, die gegen die Zerstörung der unabhängigen Justiz in Polen wirksame Hilfe verspricht. Doch die PiS-Regierung reagiert anders als erhofft. Teil 3: Der große Crackdown 2019 - 2021 lässt die PiS-Regierung ihr eigens zu diesem Zweck errichtetes Disziplinarregime auf die polnischen Richter_innen los, um ihren vom EuGH ermutigten Widerstand zu ersticken. Die wenden sich an den anderen Europäischen Gerichtshof, den für Menschenrechte in Straßburg, der erklärt, dass die von der PiS-Regierung mit ihren Gefolgsleuten infiltrierten Gerichte nicht "auf Gesetz beruhen" und also gar keine Gerichte sind. Die PiS-Regierung wiederum bestellt sich bei dem von ihr kontrollierten "Verfassungsgericht" Urteile, wonach Polen der Rechtsprechung beider Europäischer Gerichtshöfe und dem Recht, auf das sie sich stützen, aus angeblichen verfassungsrechtlichen Gründen keinen Gehorsam schuldet. Teil 4: Der Kampf um den Vorrang Damit ist aus dem polnischen Verfassungskonflikt endgültig ein europäischer Verfassungskonflikt geworden: Es geht um den Vorrang des EU-Rechts und damit um den Grundpfeiler der Verfassung der Europäischen Union. Der ist allerdings weniger unumstritten als viele meinen. Der Kampf zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, an die PiS-Regierung anzuknüpfen behauptet, durchzieht die ganze Geschichte der EU – und das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dabei immer wieder eine Schlüsselrolle gespielt. Teil 5: An den Grenzen des Rechts Was also tun? Ist der Versuch, Polen mit rechtlichen Mitteln zum Gehorsam gegenüber dem EU-Recht zu zwingen, gescheitert? Oder war er nur noch nicht entschlossen genug? Wie kann die EU ihre Grundwerte verteidigen, wenn die Mitgliedstaaten das offenbar gar nicht so wichtig finden? Werden sie erst aktiv, wenn es um die Verteidigung ihrer Beiträge zum EU-Haushalt gegen Korruption und Misswirtschaft geht? Und was verrät uns das über die Verfasstheit der Europäischen Union selbst? 00:00 bis 14:30: Strafgelder 14:31 bis 22:00: Rechtsbruch mit System 22:01 bis 30:00: Schutz des Rechtsstaats durch Schutz des EU-Haushalts - und umgekehrt 30:01 bis 40:12: Konditionalität 40:13 bis 44:50: Der Mechanismus vor dem EuGH 44:51 bis 51:44: Der stärkste Trumpf der Kommission Teil 6: Am Ende der Geduld Wenn die Mitgliedstaaten eine gerichtlich durchsetzbare Verfassungspflicht zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der EU nicht wollen – was wollen sie dann? Warum machen sie von den politischen Möglichkeiten keinen Gebrauch, die die EU-Verträge ihnen geben? Warum ist das Artikel-7-Verfahren so ein stumpfes Schwert? Wenn Polen kein Rechtsstaat mehr ist – kann es dann überhaupt Mitglied der EU bleiben? Unterstützen Sie uns! Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken. Gesprächspartner:innen: Prof. Dr. Dr. h.c. Stanisław Biernat, Jagiellonian University in Kraków Prof. Dr. Tanja A. Börzel, Freie Universität Berlin Prof. Dr. Hans-Petter Graver, Universität Oslo Prof. Dr. Ireneusz Paweł Karolewski, Universität Leipzig Prof. R. Daniel Kelemen, Rutgers University Prof. em. Dr. Ulrike Liebert, Universität Bremen Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Europa-Universität Flensburg Prof. Dr. Franz C. Mayer, Universität Bielefeld Dariusz Mazur, Richter am Regionalgericht Krakau Prof. Dr. Florian Meinel, Georg-August-Universität Göttingen Prof. Dr. Jan-Werner Müller, Princeton University Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen Dr. Thu Nguyen, Jacques Delors Centre Prof. Dr. Laurent Pech, Middlesex University London Prof. Dr. Morten Rasmussen, University of Copenhagen Dr. Roya Sangi, Kanzlei Redeker Sellner Dahs Prof. Dr. Daniel Sarmiento, Universidad Complutense Madrid Dr. Malte Symann, Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer Prof. Dr. Alexander Thiele, BSP Business & Law School Berlin Prof. Dr. Antoine Vauchez, Université Paris 1-Sorbonne Anna Wójcik, Polnische Akademie der Wissenschaften Quellen: Auf dem Verfassungsblog sind seit 2015 mehr als 300 Artikel zur Rechtsstaatskrise in Polen erschienen. Eine unschätzbare Informationsquelle ist außerdem die fortlaufende Berichterstattung auf der Website RuleofLaw.pl. Weitere Informationsquellen: Amelie Albrecht: Sanktionen gegenüber „democratic backsliding“ in Ungarn und Polen - Das Interventionsparadox der EU. Münchner Beiträge zur Politikwissenschaft 2020. DOI: 10.5282/ubm/epub.72109. Petra Bárd, Adam Bodnar: The End of an Era. The Polish Constitutional Court’s judgment on the primacy of EU law and its effects on mutual trust, CEPS Policy Insights 2021 / 15. Stanisław Biernat, Paweł Filipek: The Assessment of Judicial Independence Following the CJEU Ruling in C-216/18 LM. In: Armin von Bogdandy et al. (Hrsg.): Defending Checks and Balances in EU Member States. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 298, https://doi.org/10.1007/978-3-662-62317-6_16 Anne Boerger, Morten Rasmussen: Transforming European Law: The Establishment of the Constitutional Discourse from 1950 to 1993. European Constitutional Law Review 2014, S. 199 ff. Israel Butler: Two proposals to promote and protect European values through the Multiannual Financial Framework: Conditionality of EU funds and a financial instrument to support NGOs, Civil Liberties Union for Europe, März 2018, https://drive.google.com/file/d/1UG4PIg7tObjUoK9tBKq3IdqCT-eB5iM9/view Rebecca Byberg: The History of the Integration Through Law Project: Creating the Academic Expression of a Constitutional Legal Vision for Europe, German Law Journal 2020, S. 1431 ff. ESI Report 18 December 2021: The Polish Bulldozer: Towards a win-win-win for Poland, the EU and the European Commission, https://www.esiweb.org/sites/default/files/reports/pdf/Polish%20Bulldozer%20report%20-%20ESI%20-%2018%20December%202021.pdf Paweł Filipek: The New National Council of the Judiciary and its impact on the Supreme Court in the light of the principle of judicial independence. Problemy Współczesnego Prawa Międzynarodowego, Europejskiego i Porównawczego 2018, S. 177ff. Gábor Halmai: The possibility and desirability of economic sanction: Rule of law conditionality requirements against illiberal EU Member States, EUI Working Papers Law 2018/06, https://cadmus.eui.eu/bitstream/handle/1814/51644/LAW_2018_06.pdf Lukas Hartmann: Fehlerfolgen: Ist die verfassungsgerichtliche Ultra-Vires- und Identitätskontrolle aus verfassungsrechtlichen Gründen rechtlich wirkungslos? Der Staat 2021, S. 387 ff. R. Daniel Kelemen: The European Union's Authoritarian Equilibrium. Forthcoming in Journal of European Public Policy, Rutgers Law School Research Paper, http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3450716 R. Daniel Kelemen, Tommaso Pavone: Where Have the Guardians Gone? Law Enforcement and the Politics of Supranational Forbearance in the European Union, SSRN working paper, 27.12.2021 Dimitry V. Kochenov, Petra Bárd: The Last Soldier Standing? Courts vs. Politicians and the Rule of Law Crisis in the New Member States of the EU (February 22, 2019). 1 Eur Ybk Cont'l L 2019, University of Groningen Faculty of Law Research Paper 5/2019, https://ssrn.com/abstract=3339631. Dimitry V. Kochenov, Barbara Grabowska-Moroz: Constitutional Populism versus EU Law: A Much More Complex Story than You Imagined. RECONNECT Working Paper 16, Juli 2021, https://ssrn.com/abstract=3880717 Helle Krunke, Sune Klinge: The Danish Ajos Case. The Missing Case from Maastricht and Lisbon. European Papers 2018, S. 157 ff. Katarzyna Krzyżanowska: Legal impossibilism versus the rule of law, Review of Democracy 29.6.2021, https://revdem.ceu.edu/2021/06/29/legal-impossibilism-versus-the-rule-of-law. Claus Leggewie, Ireneusz Pawel Karolewski: Die Visegrád-Connection. Eine Herausforderung für Europa, Berlin 2021. Wilfried Loth: Europas Einigung. Eine unvollendete Geschichte. 2. Aufl., Frankfurt 2020. Florian Meinel: Das Bundesverfassungsgericht in der Ära der Großen Koalition - zur Rechtsprechung seit dem Lissabon-Urteil. Der Staat 2021, S. 43 ff. Christoph Möllers, Linda Schneider: Demokratiesicherung in der Europäischen Union. Studie zu einer europäis
76 minutes | Jan 10, 2022
EU v. Polen,Teil 4 - Der Kampf um den Vorrang
Der Konflikt zwischen der EU und Polen ist bereits viel weiter eskaliert, als man bis vor kurzem für vorstellbar gehalten hätte. Und immer noch ist kein Ende in Sicht. Aus dem innerpolnischen Verfassungskonflikt um Rechtsstaat und unabhängige Justiz ist ein europäischer Verfassungskonflikt um den Vorrang des EU-Rechts geworden. Wie konnte das passieren? Was für Kräfte sind da am Werk? Und wie kommen wir da wieder heraus? Diesen Fragen wollten wir in diesem Podcast-Projekt auf den Grund gehen. Wir haben Interviews mit Jurist_innen, Politikwissenschaftler_innen und Historiker_innen geführt, haben recherchiert, diskutiert und nachgedacht. In den Folgen 1 bis 3 geht es um Entstehung und Verlauf des Konflikts – zuerst auf der innerpolnischen Bühne (1), dann die Reaktion der EU (2) und die Gegenreaktion der polnischen Regierung (3). Dabei wird ein viel älterer Konflikt, der die ganze Integrationsgeschichte der EU durchzieht, in mächtige Resonanzschwingungen versetzt (4). Er präfiguriert die Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen (5, 6). Teil 1: Projekt Imposybilizm In Polen kommt 2015 eine neue rechtspopulistische Regierung an die Macht, die von Tag 1 an beginnt, ihren Plan zur Unterwerfung der unabhängigen Justiz in die Tat umzusetzen, und dabei auf die Institutionen und Verfahren der polnischen Verfassung keinerlei Rücksicht nimmt. Wir rekonstruieren, was es mit diesem Plan auf sich hat, wo er herkommt und wie es der PiS-Regierung gelang, ihn umzusetzen – und bis zu welchem Punkt. Teil 2: Hase und Igel Spätestens 2017/18, als die PiS-Regierung ihr Gesetzespaket zur Übernahme der Justiz vorlegt, wird der auf Dialog und Ausgleich bedachten EU-Kommission bewusst, dass sie ein Riesenproblem hat. Während die anderen Mitgliedstaaten keinerlei Interesse zeigen, das Problem auf politischem Weg zu lösen, bringt sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einer Kette von revolutionären Urteilen in eine Position, die gegen die Zerstörung der unabhängigen Justiz in Polen wirksame Hilfe verspricht. Doch die PiS-Regierung reagiert anders als erhofft. Teil 3: Der große Crackdown 2019 - 2021 lässt die PiS-Regierung ihr eigens zu diesem Zweck errichtetes Disziplinarregime auf die polnischen Richter_innen los, um ihren vom EuGH ermutigten Widerstand zu ersticken. Die wenden sich an den anderen Europäischen Gerichtshof, den für Menschenrechte in Straßburg, der erklärt, dass die von der PiS-Regierung mit ihren Gefolgsleuten infiltrierten Gerichte nicht "auf Gesetz beruhen" und also gar keine Gerichte sind. Die PiS-Regierung wiederum bestellt sich bei dem von ihr kontrollierten "Verfassungsgericht" Urteile, wonach Polen der Rechtsprechung beider Europäischer Gerichtshöfe und dem Recht, auf das sie sich stützen, aus angeblichen verfassungsrechtlichen Gründen keinen Gehorsam schuldet. Teil 4: Der Kampf um den Vorrang Damit ist aus dem polnischen Verfassungskonflikt endgültig ein europäischer Verfassungskonflikt geworden: Es geht um den Vorrang des EU-Rechts und damit um den Grundpfeiler der Verfassung der Europäischen Union. Der ist allerdings weniger unumstritten als viele meinen. Der Kampf zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, an die PiS-Regierung anzuknüpfen behauptet, durchzieht die ganze Geschichte der EU – und das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dabei immer wieder eine Schlüsselrolle gespielt. 00:00 bis 20:00: Der Vorrang des EU-Rechts 20:01 bis 28:05: Grundrechte und die Solange-Rechtsprechung 28:06 bis 48:33: Kompetenzen und Maastricht 48:34 bis 60:37: Verfassungsidentität und Lissabon 60:38 bis 76:00: Das Jahrzehnt der Krisen Teil 5: An den Grenzen des Rechts Was also tun? Ist der Versuch, Polen mit rechtlichen Mitteln zum Gehorsam gegenüber dem EU-Recht zu zwingen, gescheitert? Oder war er nur noch nicht entschlossen genug? Wie kann die EU ihre Grundwerte verteidigen, wenn die Mitgliedstaaten das offenbar gar nicht so wichtig finden? Werden sie erst aktiv, wenn es um die Verteidigung ihrer Beiträge zum EU-Haushalt gegen Korruption und Misswirtschaft geht? Und was verrät uns das über die Verfasstheit der Europäischen Union selbst? Teil 6: Am Ende der Geduld Wenn die Mitgliedstaaten eine gerichtlich durchsetzbare Verfassungspflicht zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der EU nicht wollen – was wollen sie dann? Warum machen sie von den politischen Möglichkeiten keinen Gebrauch, die die EU-Verträge ihnen geben? Warum ist das Artikel-7-Verfahren so ein stumpfes Schwert? Wenn Polen kein Rechtsstaat mehr ist – kann es dann überhaupt Mitglied der EU bleiben? Unterstützen Sie uns! Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken. Gesprächspartner:innen: Prof. Dr. Dr. h.c. Stanisław Biernat, Jagiellonian University in Kraków Prof. Dr. Tanja A. Börzel, Freie Universität Berlin Prof. Dr. Hans-Petter Graver, Universität Oslo Prof. Dr. Ireneusz Paweł Karolewski, Universität Leipzig Prof. R. Daniel Kelemen, Rutgers University Prof. em. Dr. Ulrike Liebert, Universität Bremen Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Europa-Universität Flensburg Prof. Dr. Franz C. Mayer, Universität Bielefeld Dariusz Mazur, Richter am Regionalgericht Krakau Prof. Dr. Florian Meinel, Georg-August-Universität Göttingen Prof. Dr. Jan-Werner Müller, Princeton University Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen Dr. Thu Nguyen, Jacques Delors Centre Prof. Dr. Laurent Pech, Middlesex University London Prof. Dr. Morten Rasmussen, University of Copenhagen Dr. Roya Sangi, Kanzlei Redeker Sellner Dahs Prof. Dr. Daniel Sarmiento, Universidad Complutense Madrid Dr. Malte Symann, Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer Prof. Dr. Alexander Thiele, BSP Business & Law School Berlin Prof. Dr. Antoine Vauchez, Université Paris 1-Sorbonne Anna Wójcik, Polnische Akademie der Wissenschaften Quellen: Auf dem Verfassungsblog sind seit 2015 mehr als 300 Artikel zur Rechtsstaatskrise in Polen erschienen. Eine unschätzbare Informationsquelle ist außerdem die fortlaufende Berichterstattung auf der Website RuleofLaw.pl. Weitere Informationsquellen: Amelie Albrecht: Sanktionen gegenüber „democratic backsliding“ in Ungarn und Polen - Das Interventionsparadox der EU. Münchner Beiträge zur Politikwissenschaft 2020. DOI: 10.5282/ubm/epub.72109. Petra Bárd, Adam Bodnar: The End of an Era. The Polish Constitutional Court’s judgment on the primacy of EU law and its effects on mutual trust, CEPS Policy Insights 2021 / 15. Stanisław Biernat, Paweł Filipek: The Assessment of Judicial Independence Following the CJEU Ruling in C-216/18 LM. In: Armin von Bogdandy et al. (Hrsg.): Defending Checks and Balances in EU Member States. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 298, https://doi.org/10.1007/978-3-662-62317-6_16 Anne Boerger, Morten Rasmussen: Transforming European Law: The Establishment of the Constitutional Discourse from 1950 to 1993. European Constitutional Law Review 2014, S. 199 ff. Israel Butler: Two proposals to promote and protect European values through the Multiannual Financial Framework: Conditionality of EU funds and a financial instrument to support NGOs, Civil Liberties Union for Europe, März 2018, https://drive.google.com/file/d/1UG4PIg7tObjUoK9tBKq3IdqCT-eB5iM9/view Rebecca Byberg: The History of the Integration Through Law Project: Creating the Academic Expression of a Constitutional Legal Vision for Europe, German Law Journal 2020, S. 1431 ff. ESI Report 18 December 2021: The Polish Bulldozer: Towards a win-win-win for Poland, the EU and the European Commission, https://www.esiweb.org/sites/default/files/reports/pdf/Polish%20Bulldozer%20report%20-%20ESI%20-%2018%20December%202021.pdf Paweł Filipek: The New National Council of the Judiciary and its impact on the Supreme Court in the light of the principle of judicial independence. Problemy Współczesnego Prawa Międzynarodowego, Europejskiego i Porównawczego 2018, S. 177ff. Gábor Halmai: The possibility and desirability of economic sanction: Rule of law conditionality requirements against illiberal EU Member States, EUI Working Papers Law 2018/06, https://cadmus.eui.eu/bitstream/handle/1814/51644/LAW_2018_06.pdf Lukas Hartmann: Fehlerfolgen: Ist die verfassungsgerichtliche Ultra-Vires- und Identitätskontrolle aus verfassungsrechtlichen Gründen rechtlich wirkungslos? Der Staat 2021, S. 387 ff. R. Daniel Kelemen: The European Union's Authoritarian Equilibrium. Forthcoming in Journal of European Public Policy, Rutgers Law School Research Paper, http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3450716 R. Daniel Kelemen, Tommaso Pavone: Where Have the Guardians Gone? Law Enforcement and the Politics of Supranational Forbearance in the European Union, SSRN working paper, 27.12.2021 Dimitry V. Kochenov, Petra Bárd: The Last Soldier Standing? Courts vs. Politicians and the Rule of Law Crisis in the New Member States of the EU (February 22, 2019). 1 Eur Ybk Cont'l L 2019, University of Groningen Faculty of Law Research Paper 5/2019, https://ssrn.com/abstract=3339631. Dimitry V. Kochenov, Barbara Grabowska-Moroz: Constitutional Populism versus EU Law: A Much More Complex Story than You Imagined. RECONNECT Working Paper 16, Juli 2021, https://ssrn.com/abstract=3880717 Helle Krunke, Sune Klinge: The Danish Ajos Case. The Missing Case from Maastricht and Lisbon. European Papers 2018, S. 157 ff. Katarzyna Krzyżanowska: Legal impossibilism versus the rule of law, Review of Democracy 29.6.2021, https://revdem.ceu.edu/2021/06/29/legal-impossibilism-versus-the-rule-of-law. Claus Leggewie, Ireneusz Pawel Karolewski: Die Visegrád-Connection. Eine Herausforderung für Europa, Berlin 2021. Wilfried Loth: Europas Einigung. Eine unvollendete Geschichte. 2. Aufl., Frankfurt 2020. Florian Meinel: Das Bundesverfassungsgericht in der Ära der Großen Koalition - zur Rechtsprechung seit dem Lissabon-Urteil. Der Staat 2021, S. 43 ff. Christoph Möllers, Linda Schneider: Demokratiesicherung in der Europäischen Union. Studie zu einer europäischen Aufgabe. Heinrich-Böll-Stiftung, Schriften
41 minutes | Dec 14, 2021
EU v. Polen,Teil 3 - Der große Crackdown
Der Konflikt zwischen der EU und Polen ist bereits viel weiter eskaliert, als man bis vor kurzem für vorstellbar gehalten hätte. Und immer noch ist kein Ende in Sicht. Aus dem innerpolnischen Verfassungskonflikt um Rechtsstaat und unabhängige Justiz ist ein europäischer Verfassungskonflikt um den Vorrang des EU-Rechts geworden. Wie konnte das passieren? Was für Kräfte sind da am Werk? Und wie kommen wir da wieder heraus? Diesen Fragen wollten wir in diesem Podcast-Projekt auf den Grund gehen. Wir haben Interviews mit Jurist_innen, Politikwissenschaftler_innen und Historiker_innen geführt, haben recherchiert, diskutiert und nachgedacht. In den Folgen 1 bis 3 geht es um Entstehung und Verlauf des Konflikts – zuerst auf der innerpolnischen Bühne (1), dann die Reaktion der EU (2) und die Gegenreaktion der polnischen Regierung (3). Dabei wird ein viel älterer Konflikt, der die ganze Integrationsgeschichte der EU durchzieht, in mächtige Resonanzschwingungen versetzt (4). Er präfiguriert die Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen (5, 6). Teil 1: Projekt Imposybilizm In Polen kommt 2015 eine neue rechtspopulistische Regierung an die Macht, die von Tag 1 an beginnt, ihren Plan zur Unterwerfung der unabhängigen Justiz in die Tat umzusetzen, und dabei auf die Institutionen und Verfahren der polnischen Verfassung keinerlei Rücksicht nimmt. Wir rekonstruieren, was es mit diesem Plan auf sich hat, wo er herkommt und wie es der PiS-Regierung gelang, ihn umzusetzen – und bis zu welchem Punkt. Teil 2: Hase und Igel Spätestens 2017/18, als die PiS-Regierung ihr Gesetzespaket zur Übernahme der Justiz vorlegt, wird der auf Dialog und Ausgleich bedachten EU-Kommission bewusst, dass sie ein Riesenproblem hat. Während die anderen Mitgliedstaaten keinerlei Interesse zeigen, das Problem auf politischem Weg zu lösen, bringt sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einer Kette von revolutionären Urteilen in eine Position, die gegen die Zerstörung der unabhängigen Justiz in Polen wirksame Hilfe verspricht. Doch die PiS-Regierung reagiert anders als erhofft. Teil 3: Der große Crackdown 2019 - 2021 lässt die PiS-Regierung ihr eigens zu diesem Zweck errichtetes Disziplinarregime auf die polnischen Richter_innen los, um ihren vom EuGH ermutigten Widerstand zu ersticken. Die wenden sich an den anderen Europäischen Gerichtshof, den für Menschenrechte in Straßburg, der erklärt, dass die von der PiS-Regierung mit ihren Gefolgsleuten infiltrierten Gerichte nicht "auf Gesetz beruhen" und also gar keine Gerichte sind. Die PiS-Regierung wiederum bestellt sich bei dem von ihr kontrollierten "Verfassungsgericht" Urteile, wonach Polen der Rechtsprechung beider Europäischer Gerichtshöfe und dem Recht, auf das sie sich stützen, aus angeblichen verfassungsrechtlichen Gründen keinen Gehorsam schuldet. 00:00 bis 15:00: Das Maulkorb-Gesetz 15:01 bis 31:10: Der EuGH erhöht den Einsatz 31:11 bis 40:43: Wie geht es weiter mit der polnischen Justiz? Teil 4: Der Kampf um den Vorrang Damit ist aus dem polnischen Verfassungskonflikt endgültig ein europäischer Verfassungskonflikt geworden: Es geht um den Vorrang des EU-Rechts und damit um den Grundpfeiler der Verfassung der Europäischen Union. Der ist allerdings weniger unumstritten als viele meinen. Der Kampf zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, an die PiS-Regierung anzuknüpfen behauptet, durchzieht die ganze Geschichte der EU – und das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dabei immer wieder eine Schlüsselrolle gespielt. Teil 5: An den Grenzen des Rechts Was also tun? Ist der Versuch, Polen mit rechtlichen Mitteln zum Gehorsam gegenüber dem EU-Recht zu zwingen, gescheitert? Oder war er nur noch nicht entschlossen genug? Wie kann die EU ihre Grundwerte verteidigen, wenn die Mitgliedstaaten das offenbar gar nicht so wichtig finden? Werden sie erst aktiv, wenn es um die Verteidigung ihrer Beiträge zum EU-Haushalt gegen Korruption und Misswirtschaft geht? Und was verrät uns das über die Verfasstheit der Europäischen Union selbst? Teil 6: Am Ende der Geduld Wenn die Mitgliedstaaten eine gerichtlich durchsetzbare Verfassungspflicht zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der EU nicht wollen – was wollen sie dann? Warum machen sie von den politischen Möglichkeiten keinen Gebrauch, die die EU-Verträge ihnen geben? Warum ist das Artikel-7-Verfahren so ein stumpfes Schwert? Wenn Polen kein Rechtsstaat mehr ist – kann es dann überhaupt Mitglied der EU bleiben? Unterstützen Sie uns! Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken. Gesprächspartner:innen: Prof. Dr. Dr. h.c. Stanisław Biernat, Jagiellonian University in Kraków Prof. Dr. Tanja A. Börzel, Freie Universität Berlin Prof. Dr. Hans-Petter Graver, Universität Oslo Prof. Dr. Ireneusz Paweł Karolewski, Universität Leipzig Prof. R. Daniel Kelemen, Rutgers University Prof. em. Dr. Ulrike Liebert, Universität Bremen Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Europa-Universität Flensburg Prof. Dr. Franz C. Mayer, Universität Bielefeld Dariusz Mazur, Richter am Regionalgericht Krakau Prof. Dr. Florian Meinel, Georg-August-Universität Göttingen Prof. Dr. Jan-Werner Müller, Princeton University Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen Dr. Thu Nguyen, Jacques Delors Centre Prof. Dr. Laurent Pech, Middlesex University London Prof. Dr. Morten Rasmussen, University of Copenhagen Dr. Roya Sangi, Kanzlei Redeker Sellner Dahs Prof. Dr. Daniel Sarmiento, Universidad Complutense Madrid Dr. Malte Symann, Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer Prof. Dr. Alexander Thiele, BSP Business & Law School Berlin Prof. Dr. Antoine Vauchez, Université Paris 1-Sorbonne Anna Wójcik, Polnische Akademie der Wissenschaften Quellen: Auf dem Verfassungsblog sind seit 2015 mehr als 300 Artikel zur Rechtsstaatskrise in Polen erschienen. Eine unschätzbare Informationsquelle ist außerdem die fortlaufende Berichterstattung auf der Website RuleofLaw.pl. Weitere Informationsquellen: Amelie Albrecht: Sanktionen gegenüber „democratic backsliding“ in Ungarn und Polen - Das Interventionsparadox der EU. Münchner Beiträge zur Politikwissenschaft 2020. DOI: 10.5282/ubm/epub.72109. Petra Bárd, Adam Bodnar: The End of an Era. The Polish Constitutional Court’s judgment on the primacy of EU law and its effects on mutual trust, CEPS Policy Insights 2021 / 15. Stanisław Biernat, Paweł Filipek: The Assessment of Judicial Independence Following the CJEU Ruling in C-216/18 LM. In: Armin von Bogdandy et al. (Hrsg.): Defending Checks and Balances in EU Member States. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 298, https://doi.org/10.1007/978-3-662-62317-6_16 Anne Boerger, Morten Rasmussen: Transforming European Law: The Establishment of the Constitutional Discourse from 1950 to 1993. European Constitutional Law Review 2014, S. 199 ff. Israel Butler: Two proposals to promote and protect European values through the Multiannual Financial Framework: Conditionality of EU funds and a financial instrument to support NGOs, Civil Liberties Union for Europe, März 2018, https://drive.google.com/file/d/1UG4PIg7tObjUoK9tBKq3IdqCT-eB5iM9/view Rebecca Byberg: The History of the Integration Through Law Project: Creating the Academic Expression of a Constitutional Legal Vision for Europe, German Law Journal 2020, S. 1431 ff. ESI Report 18 December 2021: The Polish Bulldozer: Towards a win-win-win for Poland, the EU and the European Commission, https://www.esiweb.org/sites/default/files/reports/pdf/Polish%20Bulldozer%20report%20-%20ESI%20-%2018%20December%202021.pdf Paweł Filipek: The New National Council of the Judiciary and its impact on the Supreme Court in the light of the principle of judicial independence. Problemy Współczesnego Prawa Międzynarodowego, Europejskiego i Porównawczego 2018, S. 177ff. Gábor Halmai: The possibility and desirability of economic sanction: Rule of law conditionality requirements against illiberal EU Member States, EUI Working Papers Law 2018/06, https://cadmus.eui.eu/bitstream/handle/1814/51644/LAW_2018_06.pdf Lukas Hartmann: Fehlerfolgen: Ist die verfassungsgerichtliche Ultra-Vires- und Identitätskontrolle aus verfassungsrechtlichen Gründen rechtlich wirkungslos? Der Staat 2021, S. 387 ff. R. Daniel Kelemen: The European Union's Authoritarian Equilibrium. Forthcoming in Journal of European Public Policy, Rutgers Law School Research Paper, http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3450716 R. Daniel Kelemen, Tommaso Pavone: Where Have the Guardians Gone? Law Enforcement and the Politics of Supranational Forbearance in the European Union, SSRN working paper, 27.12.2021 Dimitry V. Kochenov, Petra Bárd: The Last Soldier Standing? Courts vs. Politicians and the Rule of Law Crisis in the New Member States of the EU (February 22, 2019). 1 Eur Ybk Cont'l L 2019, University of Groningen Faculty of Law Research Paper 5/2019, https://ssrn.com/abstract=3339631. Dimitry V. Kochenov, Barbara Grabowska-Moroz: Constitutional Populism versus EU Law: A Much More Complex Story than You Imagined. RECONNECT Working Paper 16, Juli 2021, https://ssrn.com/abstract=3880717 Helle Krunke, Sune Klinge: The Danish Ajos Case. The Missing Case from Maastricht and Lisbon. European Papers 2018, S. 157 ff. Katarzyna Krzyżanowska: Legal impossibilism versus the rule of law, Review of Democracy 29.6.2021, https://revdem.ceu.edu/2021/06/29/legal-impossibilism-versus-the-rule-of-law. Claus Leggewie, Ireneusz Pawel Karolewski: Die Visegrád-Connection. Eine Herausforderung für Europa, Berlin 2021. Wilfried Loth: Europas Einigung. Eine unvollendete Geschichte. 2. Aufl., Frankfurt 2020. Florian Meinel: Das Bundesverfassungsgericht in der Ära der Großen Koalition - zur Rechtsprechung seit dem Lissabon-Urteil. Der Staat 2021, S. 43 ff. Christoph Möllers, Linda Schneider: Demokratiesicherung in der Europäischen Union. Studie zu einer europäischen Aufgabe. Heinrich-Böll-Stiftung, Schriften zu Europa Bd. 9, Berlin 2018. Christian Neumeier: Kompetenzen. Zur Entstehung des deutschen öf
41 minutes | Dec 6, 2021
EU v. Polen,Teil 2 - Hase und Igel
Der Konflikt zwischen der EU und Polen ist bereits viel weiter eskaliert, als man bis vor kurzem für vorstellbar gehalten hätte. Und immer noch ist kein Ende in Sicht. Aus dem innerpolnischen Verfassungskonflikt um Rechtsstaat und unabhängige Justiz ist ein europäischer Verfassungskonflikt um den Vorrang des EU-Rechts geworden. Wie konnte das passieren? Was für Kräfte sind da am Werk? Und wie kommen wir da wieder heraus? Diesen Fragen wollten wir in diesem Podcast-Projekt auf den Grund gehen. Wir haben Interviews mit Jurist_innen, Politikwissenschaftler_innen und Historiker_innen geführt, haben recherchiert, diskutiert und nachgedacht. In den Folgen 1 bis 3 geht es um Entstehung und Verlauf des Konflikts – zuerst auf der innerpolnischen Bühne (1), dann die Reaktion der EU (2) und die Gegenreaktion der polnischen Regierung (3). Dabei wird ein viel älterer Konflikt, der die ganze Integrationsgeschichte der EU durchzieht, in mächtige Resonanzschwingungen versetzt (4). Er präfiguriert die Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen (5, 6). Teil 1: Projekt Imposybilizm In Polen kommt 2015 eine neue rechtspopulistische Regierung an die Macht, die von Tag 1 an beginnt, ihren Plan zur Unterwerfung der unabhängigen Justiz in die Tat umzusetzen, und dabei auf die Institutionen und Verfahren der polnischen Verfassung keinerlei Rücksicht nimmt. Wir rekonstruieren, was es mit diesem Plan auf sich hat, wo er herkommt und wie es der PiS-Regierung gelang, ihn umzusetzen – und bis zu welchem Punkt. Teil 2: Hase und Igel Spätestens 2017/18, als die PiS-Regierung ihr Gesetzespaket zur Übernahme der Justiz vorlegt, wird der auf Dialog und Ausgleich bedachten EU-Kommission bewusst, dass sie ein Riesenproblem hat. Während die anderen Mitgliedstaaten keinerlei Interesse zeigen, das Problem auf politischem Weg zu lösen, bringt sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einer Kette von revolutionären Urteilen in eine Position, die gegen die Zerstörung der unabhängigen Justiz in Polen wirksame Hilfe verspricht. Doch die PiS-Regierung reagiert anders als erhofft. 00:00 bis 13:05: Europa wacht auf 13:06 bis 18:24: Portugiesische Richter:innen 18:25 bis 26:00: Irische Richter:innen 26:01 bis 31:41: Polnische Richter:innen 31:42 bis 40:49: Ein europäisches Verfassungsgericht Teil 3: Der große Crackdown 2019 - 2021 lässt die PiS-Regierung ihr eigens zu diesem Zweck errichtetes Disziplinarregime auf die polnischen Richter_innen los, um ihren vom EuGH ermutigten Widerstand zu ersticken. Die wenden sich an den anderen Europäischen Gerichtshof, den für Menschenrechte in Straßburg, der erklärt, dass die von der PiS-Regierung mit ihren Gefolgsleuten infiltrierten Gerichte nicht "auf Gesetz beruhen" und also gar keine Gerichte sind. Die PiS-Regierung wiederum bestellt sich bei dem von ihr kontrollierten "Verfassungsgericht" Urteile, wonach Polen der Rechtsprechung beider Europäischer Gerichtshöfe und dem Recht, auf das sie sich stützen, aus angeblichen verfassungsrechtlichen Gründen keinen Gehorsam schuldet. Teil 4: Der Kampf um den Vorrang Damit ist aus dem polnischen Verfassungskonflikt endgültig ein europäischer Verfassungskonflikt geworden: Es geht um den Vorrang des EU-Rechts und damit um den Grundpfeiler der Verfassung der Europäischen Union. Der ist allerdings weniger unumstritten als viele meinen. Der Kampf zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, an die PiS-Regierung anzuknüpfen behauptet, durchzieht die ganze Geschichte der EU – und das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dabei immer wieder eine Schlüsselrolle gespielt. Teil 5: An den Grenzen des Rechts Was also tun? Ist der Versuch, Polen mit rechtlichen Mitteln zum Gehorsam gegenüber dem EU-Recht zu zwingen, gescheitert? Oder war er nur noch nicht entschlossen genug? Wie kann die EU ihre Grundwerte verteidigen, wenn die Mitgliedstaaten das offenbar gar nicht so wichtig finden? Werden sie erst aktiv, wenn es um die Verteidigung ihrer Beiträge zum EU-Haushalt gegen Korruption und Misswirtschaft geht? Und was verrät uns das über die Verfasstheit der Europäischen Union selbst? Teil 6: Am Ende der Geduld Wenn die Mitgliedstaaten eine gerichtlich durchsetzbare Verfassungspflicht zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der EU nicht wollen – was wollen sie dann? Warum machen sie von den politischen Möglichkeiten keinen Gebrauch, die die EU-Verträge ihnen geben? Warum ist das Artikel-7-Verfahren so ein stumpfes Schwert? Wenn Polen kein Rechtsstaat mehr ist – kann es dann überhaupt Mitglied der EU bleiben? Unterstützen Sie uns! Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken. Gesprächspartner:innen: Prof. Dr. Dr. h.c. Stanisław Biernat, Jagiellonian University in Kraków Prof. Dr. Tanja A. Börzel, Freie Universität Berlin Prof. Dr. Hans-Petter Graver, Universität Oslo Prof. Dr. Ireneusz Paweł Karolewski, Universität Leipzig Prof. R. Daniel Kelemen, Rutgers University Prof. em. Dr. Ulrike Liebert, Universität Bremen Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Europa-Universität Flensburg Prof. Dr. Franz C. Mayer, Universität Bielefeld Dariusz Mazur, Richter am Regionalgericht Krakau Prof. Dr. Florian Meinel, Georg-August-Universität Göttingen Prof. Dr. Jan-Werner Müller, Princeton University Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen Dr. Thu Nguyen, Jacques Delors Centre Prof. Dr. Laurent Pech, Middlesex University London Prof. Dr. Morten Rasmussen, University of Copenhagen Dr. Roya Sangi, Kanzlei Redeker Sellner Dahs Prof. Dr. Daniel Sarmiento, Universidad Complutense Madrid Dr. Malte Symann, Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer Prof. Dr. Alexander Thiele, BSP Business & Law School Berlin Prof. Dr. Antoine Vauchez, Université Paris 1-Sorbonne Anna Wójcik, Polnische Akademie der Wissenschaften Quellen: Auf dem Verfassungsblog sind seit 2015 mehr als 300 Artikel zur Rechtsstaatskrise in Polen erschienen. Eine unschätzbare Informationsquelle ist außerdem die fortlaufende Berichterstattung auf der Website RuleofLaw.pl. Weitere Informationsquellen: Amelie Albrecht: Sanktionen gegenüber „democratic backsliding“ in Ungarn und Polen - Das Interventionsparadox der EU. Münchner Beiträge zur Politikwissenschaft 2020. DOI: 10.5282/ubm/epub.72109. Petra Bárd, Adam Bodnar: The End of an Era. The Polish Constitutional Court’s judgment on the primacy of EU law and its effects on mutual trust, CEPS Policy Insights 2021 / 15. Stanisław Biernat, Paweł Filipek: The Assessment of Judicial Independence Following the CJEU Ruling in C-216/18 LM. In: Armin von Bogdandy et al. (Hrsg.): Defending Checks and Balances in EU Member States. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 298, https://doi.org/10.1007/978-3-662-62317-6_16 Anne Boerger, Morten Rasmussen: Transforming European Law: The Establishment of the Constitutional Discourse from 1950 to 1993. European Constitutional Law Review 2014, S. 199 ff. Israel Butler: Two proposals to promote and protect European values through the Multiannual Financial Framework: Conditionality of EU funds and a financial instrument to support NGOs, Civil Liberties Union for Europe, März 2018, https://drive.google.com/file/d/1UG4PIg7tObjUoK9tBKq3IdqCT-eB5iM9/view Rebecca Byberg: The History of the Integration Through Law Project: Creating the Academic Expression of a Constitutional Legal Vision for Europe, German Law Journal 2020, S. 1431 ff. ESI Report 18 December 2021: The Polish Bulldozer: Towards a win-win-win for Poland, the EU and the European Commission, https://www.esiweb.org/sites/default/files/reports/pdf/Polish%20Bulldozer%20report%20-%20ESI%20-%2018%20December%202021.pdf Paweł Filipek: The New National Council of the Judiciary and its impact on the Supreme Court in the light of the principle of judicial independence. Problemy Współczesnego Prawa Międzynarodowego, Europejskiego i Porównawczego 2018, S. 177ff. Gábor Halmai: The possibility and desirability of economic sanction: Rule of law conditionality requirements against illiberal EU Member States, EUI Working Papers Law 2018/06, https://cadmus.eui.eu/bitstream/handle/1814/51644/LAW_2018_06.pdf Lukas Hartmann: Fehlerfolgen: Ist die verfassungsgerichtliche Ultra-Vires- und Identitätskontrolle aus verfassungsrechtlichen Gründen rechtlich wirkungslos? Der Staat 2021, S. 387 ff. R. Daniel Kelemen: The European Union's Authoritarian Equilibrium. Forthcoming in Journal of European Public Policy, Rutgers Law School Research Paper, http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3450716 R. Daniel Kelemen, Tommaso Pavone: Where Have the Guardians Gone? Law Enforcement and the Politics of Supranational Forbearance in the European Union, SSRN working paper, 27.12.2021 Dimitry V. Kochenov, Petra Bárd: The Last Soldier Standing? Courts vs. Politicians and the Rule of Law Crisis in the New Member States of the EU (February 22, 2019). 1 Eur Ybk Cont'l L 2019, University of Groningen Faculty of Law Research Paper 5/2019, https://ssrn.com/abstract=3339631. Dimitry V. Kochenov, Barbara Grabowska-Moroz: Constitutional Populism versus EU Law: A Much More Complex Story than You Imagined. RECONNECT Working Paper 16, Juli 2021, https://ssrn.com/abstract=3880717 Helle Krunke, Sune Klinge: The Danish Ajos Case. The Missing Case from Maastricht and Lisbon. European Papers 2018, S. 157 ff. Katarzyna Krzyżanowska: Legal impossibilism versus the rule of law, Review of Democracy 29.6.2021, https://revdem.ceu.edu/2021/06/29/legal-impossibilism-versus-the-rule-of-law. Claus Leggewie, Ireneusz Pawel Karolewski: Die Visegrád-Connection. Eine Herausforderung für Europa, Berlin 2021. Wilfried Loth: Europas Einigung. Eine unvollendete Geschichte. 2. Aufl., Frankfurt 2020. Florian Meinel: Das Bundesverfassungsgericht in der Ära der Großen Koalition - zur Rechtsprechung seit dem Lissabon-Urteil. Der Staat 2021, S. 43 ff. Christoph Möllers, Linda Schneider: Demokratiesicherung in der Europäischen Union. Studie zu einer europäischen Aufgabe. Heinrich-Böll-Stiftung, Schriften zu Europa Bd. 9, Berlin 20
66 minutes | Dec 2, 2021
EU v. Polen,Teil 1 - Projekt Imposybilizm
Der Konflikt zwischen der EU und Polen ist bereits viel weiter eskaliert, als man bis vor kurzem für vorstellbar gehalten hätte. Und immer noch ist kein Ende in Sicht. Aus dem innerpolnischen Verfassungskonflikt um Rechtsstaat und unabhängige Justiz ist ein europäischer Verfassungskonflikt um den Vorrang des EU-Rechts geworden. Wie konnte das passieren? Was für Kräfte sind da am Werk? Und wie kommen wir da wieder heraus? Diesen Fragen wollten wir in diesem Podcast-Projekt auf den Grund gehen. Wir haben Interviews mit Jurist_innen, Politikwissenschaftler_innen und Historiker_innen geführt, haben recherchiert, diskutiert und nachgedacht. In den Folgen 1 bis 3 geht es um Entstehung und Verlauf des Konflikts – zuerst auf der innerpolnischen Bühne (1), dann die Reaktion der EU (2) und die Gegenreaktion der polnischen Regierung (3). Dabei wird ein viel älterer Konflikt, der die ganze Integrationsgeschichte der EU durchzieht, in mächtige Resonanzschwingungen versetzt (4). Er präfiguriert die Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen (5, 6). Teil 1: Projekt Imposybilizm In Polen kommt 2015 eine neue rechtspopulistische Regierung an die Macht, die von Tag 1 an beginnt, ihren Plan zur Unterwerfung der unabhängigen Justiz in die Tat umzusetzen, und dabei auf die Institutionen und Verfahren der polnischen Verfassung keinerlei Rücksicht nimmt. Wir rekonstruieren, was es mit diesem Plan auf sich hat, wo er herkommt und wie es der PiS-Regierung gelang, ihn umzusetzen – und bis zu welchem Punkt. 00:00 bis 05:50: Einleitung 05:55 bis 18:45: Die PiS-Regierung und ihre Vorgeschichte 18:45 bis 37:00:  Die Zerstörung des Verfassungsgerichts 37:15 bis 42:30: Die Zerstörung des Nationalen Justizrats 53:20 bis 66:00: Der Kampf um den Obersten Gerichtshof Teil 2: Hase und Igel Spätestens 2017/18, als die PiS-Regierung ihr Gesetzespaket zur Übernahme der Justiz vorlegt, wird der auf Dialog und Ausgleich bedachten EU-Kommission bewusst, dass sie ein Riesenproblem hat. Während die anderen Mitgliedstaaten keinerlei Interesse zeigen, das Problem auf politischem Weg zu lösen, bringt sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einer Kette von revolutionären Urteilen in eine Position, die gegen die Zerstörung der unabhängigen Justiz in Polen wirksame Hilfe verspricht. Doch die PiS-Regierung reagiert anders als erhofft. 00:00 bis 13:05: Europa wacht auf 13:06 bis 18:24: Portugiesische Richter:innen 18:25 bis 26:00: Irische Richter:innen 26:01 bis 31:41: Polnische Richter:innen 31:42 bis 40:49: Ein europäisches Verfassungsgericht Teil 3: Der große Crackdown 2019 - 2021 lässt die PiS-Regierung ihr eigens zu diesem Zweck errichtetes Disziplinarregime auf die polnischen Richter_innen los, um ihren vom EuGH ermutigten Widerstand zu ersticken. Die wenden sich an den anderen Europäischen Gerichtshof, den für Menschenrechte in Straßburg, der erklärt, dass die von der PiS-Regierung mit ihren Gefolgsleuten infiltrierten Gerichte nicht "auf Gesetz beruhen" und also gar keine Gerichte sind. Die PiS-Regierung wiederum bestellt sich bei dem von ihr kontrollierten "Verfassungsgericht" Urteile, wonach Polen der Rechtsprechung beider Europäischer Gerichtshöfe und dem Recht, auf das sie sich stützen, aus angeblichen verfassungsrechtlichen Gründen keinen Gehorsam schuldet. Teil 4: Der Kampf um den Vorrang Damit ist aus dem polnischen Verfassungskonflikt endgültig ein europäischer Verfassungskonflikt geworden: Es geht um den Vorrang des EU-Rechts und damit um den Grundpfeiler der Verfassung der Europäischen Union. Der ist allerdings weniger unumstritten als viele meinen. Der Kampf zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, an die PiS-Regierung anzuknüpfen behauptet, durchzieht die ganze Geschichte der EU – und das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dabei immer wieder eine Schlüsselrolle gespielt. Teil 5: An den Grenzen des Rechts Was also tun? Ist der Versuch, Polen mit rechtlichen Mitteln zum Gehorsam gegenüber dem EU-Recht zu zwingen, gescheitert? Oder war er nur noch nicht entschlossen genug? Wie kann die EU ihre Grundwerte verteidigen, wenn die Mitgliedstaaten das offenbar gar nicht so wichtig finden? Werden sie erst aktiv, wenn es um die Verteidigung ihrer Beiträge zum EU-Haushalt gegen Korruption und Misswirtschaft geht? Und was verrät uns das über die Verfasstheit der Europäischen Union selbst? Teil 6: Am Ende der Geduld Wenn die Mitgliedstaaten eine gerichtlich durchsetzbare Verfassungspflicht zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der EU nicht wollen – was wollen sie dann? Warum machen sie von den politischen Möglichkeiten keinen Gebrauch, die die EU-Verträge ihnen geben? Warum ist das Artikel-7-Verfahren so ein stumpfes Schwert? Wenn Polen kein Rechtsstaat mehr ist – kann es dann überhaupt Mitglied der EU bleiben? Unterstützen Sie uns! Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken. Gesprächspartner:innen: Prof. Dr. Dr. h.c. Stanisław Biernat, Jagiellonian University in Kraków Prof. Dr. Tanja A. Börzel, Freie Universität Berlin Prof. Dr. Hans-Petter Graver, Universität Oslo Prof. Dr. Ireneusz Paweł Karolewski, Universität Leipzig Prof. R. Daniel Kelemen, Rutgers University Prof. em. Dr. Ulrike Liebert, Universität Bremen Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Europa-Universität Flensburg Prof. Dr. Franz C. Mayer, Universität Bielefeld Dariusz Mazur, Richter am Regionalgericht Krakau Prof. Dr. Florian Meinel, Georg-August-Universität Göttingen Prof. Dr. Jan-Werner Müller, Princeton University Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen Dr. Thu Nguyen, Jacques Delors Centre Prof. Dr. Laurent Pech, Middlesex University London Prof. Dr. Morten Rasmussen, University of Copenhagen Dr. Roya Sangi, Kanzlei Redeker Sellner Dahs Prof. Dr. Daniel Sarmiento, Universidad Complutense Madrid Dr. Malte Symann, Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer Prof. Dr. Alexander Thiele, BSP Business & Law School Berlin Prof. Dr. Antoine Vauchez, Université Paris 1-Sorbonne Anna Wójcik, Polnische Akademie der Wissenschaften Quellen: Auf dem Verfassungsblog sind seit 2015 mehr als 300 Artikel zur Rechtsstaatskrise in Polen erschienen. Eine unschätzbare Informationsquelle ist außerdem die fortlaufende Berichterstattung auf der Website RuleofLaw.pl. Weitere Informationsquellen: Amelie Albrecht: Sanktionen gegenüber „democratic backsliding“ in Ungarn und Polen - Das Interventionsparadox der EU. Münchner Beiträge zur Politikwissenschaft 2020. DOI: 10.5282/ubm/epub.72109. Petra Bárd, Adam Bodnar: The End of an Era. The Polish Constitutional Court’s judgment on the primacy of EU law and its effects on mutual trust, CEPS Policy Insights 2021 / 15. Stanisław Biernat, Paweł Filipek: The Assessment of Judicial Independence Following the CJEU Ruling in C-216/18 LM. In: Armin von Bogdandy et al. (Hrsg.): Defending Checks and Balances in EU Member States. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 298, https://doi.org/10.1007/978-3-662-62317-6_16 Anne Boerger, Morten Rasmussen: Transforming European Law: The Establishment of the Constitutional Discourse from 1950 to 1993. European Constitutional Law Review 2014, S. 199 ff. Israel Butler: Two proposals to promote and protect European values through the Multiannual Financial Framework: Conditionality of EU funds and a financial instrument to support NGOs, Civil Liberties Union for Europe, März 2018, https://drive.google.com/file/d/1UG4PIg7tObjUoK9tBKq3IdqCT-eB5iM9/view Rebecca Byberg: The History of the Integration Through Law Project: Creating the Academic Expression of a Constitutional Legal Vision for Europe, German Law Journal 2020, S. 1431 ff. ESI Report 18 December 2021: The Polish Bulldozer: Towards a win-win-win for Poland, the EU and the European Commission, https://www.esiweb.org/sites/default/files/reports/pdf/Polish%20Bulldozer%20report%20-%20ESI%20-%2018%20December%202021.pdf Paweł Filipek: The New National Council of the Judiciary and its impact on the Supreme Court in the light of the principle of judicial independence. Problemy Współczesnego Prawa Międzynarodowego, Europejskiego i Porównawczego 2018, S. 177ff. Gábor Halmai: The possibility and desirability of economic sanction: Rule of law conditionality requirements against illiberal EU Member States, EUI Working Papers Law 2018/06, https://cadmus.eui.eu/bitstream/handle/1814/51644/LAW_2018_06.pdf Lukas Hartmann: Fehlerfolgen: Ist die verfassungsgerichtliche Ultra-Vires- und Identitätskontrolle aus verfassungsrechtlichen Gründen rechtlich wirkungslos? Der Staat 2021, S. 387 ff. R. Daniel Kelemen: The European Union's Authoritarian Equilibrium. Forthcoming in Journal of European Public Policy, Rutgers Law School Research Paper, http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3450716 R. Daniel Kelemen, Tommaso Pavone: Where Have the Guardians Gone? Law Enforcement and the Politics of Supranational Forbearance in the European Union, SSRN working paper, 27.12.2021 Dimitry V. Kochenov, Petra Bárd: The Last Soldier Standing? Courts vs. Politicians and the Rule of Law Crisis in the New Member States of the EU (February 22, 2019). 1 Eur Ybk Cont'l L 2019, University of Groningen Faculty of Law Research Paper 5/2019, https://ssrn.com/abstract=3339631. Dimitry V. Kochenov, Barbara Grabowska-Moroz: Constitutional Populism versus EU Law: A Much More Complex Story than You Imagined. RECONNECT Working Paper 16, Juli 2021, https://ssrn.com/abstract=3880717 Helle Krunke, Sune Klinge: The Danish Ajos Case. The Missing Case from Maastricht and Lisbon. European Papers 2018, S. 157 ff. Katarzyna Krzyżanowska: Legal impossibilism versus the rule of law, Review of Democracy 29.6.2021, https://revdem.ceu.edu/2021/06/29/legal-impossibilism-versus-the-rule-of-law. Claus Leggewie, Ireneusz Pawel Karolewski: Die Visegrád-Connection. Eine Herausforderung für Europa, Berlin 2021. Wilfried Loth: Europas Einigung. Eine unvollendete Geschichte. 2. Aufl., Frankfurt 2020. Florian Meinel: Das Bundesverfassungsgericht in der Ära der Große
33 minutes | Sep 21, 2021
Deutsche Wohnen& Co enteignen, Teil 3 – Umsetzung und Alternativen
Sie hatten abgestimmt und sich für das Thema "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" als Gegenstand unserer Recherchen für die Pilotfolge des VerfassungsPod entschieden. Das war eine tolle Idee. Der Auftrag, den Berliner Volksentscheid und die Sozialisierung der Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne in der Bundeshauptstadt aus juristischer Perspektive auszuleuchten, hat sich als ungeheuer lohnend erwiesen. Wir haben so viel Material zusammen getragen, dass wir diese Folge in mehrere Teile aufgeteilt haben, damit Sie nicht den Überblick verlieren. In Teil 1 ging es bereits um die Fragen: Kann man den Wohnungskonzernen überhaupt ihr Eigentum wegnehmen? Was hat es mit Artikel 15 auf sich, der geheimnisvollen Sozialisierungsermächtigung in unserer Verfassung? Und kann auch das Land Berlin von ihr Gebrauch machen? In Teil 2 haben wir dann über folgende Fragen gesprochen: Was sind die Maßstäbe für die Entschädigung, die Berlin an Deutsche Wohnen & Co. zu zahlen hätte? Stimmt es, dass die erwartete Milliardensumme den Landeshaushalt sprengen würde? Und was sagt das internationale Recht dazu? Teil 3: Umsetzung und Alternativen Diese Folge dreht sich nun um die Umsetzung, wenn der Volksentscheid durchgeht: Was hat es mit der "Anstalt des öffentlichen Rechts" auf sich, die die Wohnungen übernehmen soll? Wie demokratisch ist das alles? Und wer könnte vor welchem Gericht dagegen klagen? 00:00 bis 20:52: Intro und die Ausgestaltung der Vergesellschaftung 21:24 bis 24:50: Rechtsschutz 25:20 bis Ende: Rechtspolitische Alternativen zur Vergesellschaftung Wie geht es weiter? Welches Thema sollen wir für die nächste Folge des VerfassungsPod angehen? Darüber können Sie abstimmen. Drei Themen stehen zur Auswahl. Zur Abstimmung geht es hier. Wie können Sie uns unterstützen? Einen Podcast wie diesen zu recherchieren und zu produzieren, macht richtig Aufwand. Es sind viele, viele Stunden Arbeitszeit in diese Folge geflossen. Diesmal haben wir noch viel improvisiert (s. Foto), aber auf die Dauer werden wir investieren müssen, und zwar tüchtig. Das geht nur, wenn es uns gelingt, Sie davon zu überzeugen, Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity zu werden und 5 Euro im Monat in den Topf zu werfen. Und was haben Sie davon? Als Steady-Mitglied sind Sie nicht nur passiver Konsument, sondern Teil des Projekts. Die aktuelle Folge "DW Enteignen" ist noch sehr breit angelegt, was auch dem Thema geschuldet war. Aber eigentlich stellen wir uns vor, dass wir die Frage, der wir nachgehen, zuspitzen, damit wir das Problem, das das Thema interessant macht, exakt treffen. Das wollen wir mit Ihnen diskutieren. Wir wollen von unseren Steady-Mitgliedern erfahren, was sie interessiert. Wir wollen mit ihnen besprechen, welche Fragen wir stellen und welchen Spuren wir nachgehen sollen. Wenn Sie Mitglied werden, bekommen Sie den Zoom-Link und sind dabei. Und Sie bekommen natürlich unsere famose Kaffeetasse: Gesprächspartner_innen: Prof. Dr. Marietta Auer, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt, und Justus-Liebig-Universität Gießen Prof. Dr. Thorsten Beckers, Bauhaus-Universität Weimar Prof. Dr. Matthias Goldmann, Goethe-Universität Frankfurt Prof. Dr. Michael Kloepfer, Humboldt-Universität Berlin Prof. Dr. Markus Krajewski, Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen Dr. Pia Lange, Universität Bremen Prof. Dr. Florian Rödl, Freie Universität Berlin Sebastian Schneider, Jurist, Berlin Dr. Jana Schollmeier, Universität Trier Silvia Steininger, Max-Planck-Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht, Heidelberg Prof. Dr. Fabian Thiel, University of Applied Science, Frankfurt Dr. John Philipp Thurn, Sozialgericht Berlin Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität Berlin Dr. Tim Wihl, Humboldt-Universität Berlin Dr. Benedikt Wolfers, Posser, Spieth, Wolfers & Partners, Berlin Quellen: Isabella Beck, Carina Brendl, Gabriella Kinefss: Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen in Deutschland? Eine (kritische) Betrachtung an der Schnittstelle von Grund- und Menschenrechten, Freiburger Informationspapiere zum Völkerrecht und Öffentlichen Recht, 4/2020 Jörg Beckmann: Rechtliche Zulässigkeit und Grenzen einer Vergesellschaftung bzw. Sozialisierung von Wohnimmobilien, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 22.11.2018 Martin Burgi: Eigentumsordnung und Wohnungsnot: Spielräume für eine wohnraumbezogene Bodenpolitik, NVwZ 2020, S. 257 ff. Hans Peter Ipsen: Enteignung und Sozialisierung, VVdSRL Bd. 10, 1951, S. 74 ff. Jörn Ipsen: Sozialisierung und Übermaßverbot, NVwZ 2019, S. 527 ff. Reiner Geulen: Rechtliche Stellungnahme zum Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnimmobilien in Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 21.11.2018 Bernhard Haaß: Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen durch Volksgesetz, LKV 2019, S. 145 ff. Michael Kloepfer: Die Sozialisierung von Wohnungsunternehmen und die Verfassung, NJW 2019, S. 1656 ff. Maximilian Pichl: »Verfassungs­positionen verteidigen«: Gedanken zur Debatte um die Vergesell­schaftung von Wohn­eigentum, 25.4.2019, Verfassungsblog Helmut Ridder: Enteignung und Sozialisierung, VVdSRL Bd. 10, 1951, S. 124 ff. Cara Röhner: Eigentum und Vergesellschaftung in der Wohnungskrise. Zur Aktualität von Art. 15 GG, KJ 2020, S. 16 ff. Christian Schede, Johann-Frederik Schuldt: Vergesellschaftung von Grund und Boden, ZRP 2019, S. 78 ff. Jana Schollmeier: Die Gewährleistung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum als Verfassungsfrage, Nomos 2020 Helge Sodan: Zur Verfassungsmäßigkeit der Sozialisierung von Immobilien privater Wohnungswirtschaftsunternehmen im Land Berlin. Rechtsgutachten erstattet im Auftrag vom BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., März 2019 Standpunkt des Berliner Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen (Vergesellschaftungsgesetz)", 24.9.2020, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/3054 Fabian Thiel: Art. 15 Grundgesetz – obsolet? Helmut Ridder zum 100. Geburtstag, DÖV 2019, S. 497 ff. John Philipp Thurn: Schweigen als Sozialisierungssperre? „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ und der Eigentumsschutz der Berliner Landesverfassung, 14.5.2021, Verfassungsblog Volkert Vorwerk: Stellungnahme zum Berliner Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 25.7.2018 Christian Waldhoff: Verfassungsrechtliche Grenzen der Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen mit religiösem Selbstverständnis in Berlin, Rechtsgutachten im Auftrag der HWS Berlin, Mai 2019 Christian Waldhoff/Lara Liese: Das verfassungspolitische Labor. Verfassungsentwicklung in Berlin 2004–2020, Jahrbuch des Öffentlichen Rechts 2021, S. 905 ff. Joachim Wieland: Verfassungsfragen der Vergesellschaftung von Wohnraum, Rechtsgutachten für die Bundestagsfraktion DIE LINKE und die Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin, August 2019 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Zur Vergesellschaftung eines privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmens nach Art. 15 GG, 29.1.2019, WD 3 -3000 -445/18 Deutsche Wohnen & Co. Enteignen: Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft. Lösungen für die Berliner Wohnungskrise, 2. Aufl. März 2020 Benedikt Wolfers, Kai-Uwe Opper: Vergesellschaftung von Grund und Boden in Berlin - zulässig? DVBl 2019, S. 542 ff.
40 minutes | Sep 20, 2021
Deutsche Wohnen& Co enteignen, Teil 2 – Entschädigung und Haftung
Sie hatten abgestimmt und sich für das Thema "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" als Gegenstand unserer Recherchen für die Pilotfolge des VerfassungsPod entschieden. Das war eine tolle Idee. Der Auftrag, den Berliner Volksentscheid und die Sozialisierung der Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne in der Bundeshauptstadt aus juristischer Perspektive auszuleuchten, hat sich als ungeheuer lohnend erwiesen. Wir haben so viel Material zusammen getragen, dass wir diese Folge in mehrere Teile aufgeteilt haben, damit Sie nicht den Überblick verlieren. In Teil 1 ging es bereits um die Fragen: Kann man den Wohnungskonzernen überhaupt ihr Eigentum wegnehmen? Was hat es mit Artikel 15 auf sich, der geheimnisvollen Sozialisierungsermächtigung in unserer Verfassung? Und kann auch das Land Berlin von ihr Gebrauch machen? Teil 2: Entschädigung und Haftung In dieser Folge geht es um's Geld und die Frage der Entschädigung: Was sind die Maßstäbe für die Entschädigung, die Berlin an Deutsche Wohnen & Co. zu zahlen hätte? Stimmt es, dass die erwartete Milliardensumme den Landeshaushalt sprengen würde? Und was sagt das internationale Recht dazu? 00:00 bis 14:12: Intro und die Berechnungsmethoden zur Ermittlung von Grundstückwerten 14:12 bis 24:43: Maßstäbe für die Bestimmung der Entschädigung bei Art. 15 GG 25:14 bis Ende: Völkerrecht - EMKR und Investitionsschutz Teil 3 dreht sich um die Umsetzung, wenn der Volksentscheid durchgeht: Was hat es mit der "Anstalt des öffentlichen Rechts" auf sich, die die Wohnungen übernehmen soll? Wie demokratisch ist das alles? Und wer könnte vor welchem Gericht dagegen klagen? Wie geht es weiter? Welches Thema sollen wir für die nächste Folge des VerfassungsPod angehen? Darüber können Sie abstimmen. Drei Themen stehen zur Auswahl. Zur Abstimmung geht es hier. Wie können Sie uns unterstützen? Einen Podcast wie diesen zu recherchieren und zu produzieren, macht richtig Aufwand. Es sind viele, viele Stunden Arbeitszeit in diese Folge geflossen. Diesmal haben wir noch viel improvisiert (s. Foto), aber auf die Dauer werden wir investieren müssen, und zwar tüchtig. Das geht nur, wenn es uns gelingt, Sie davon zu überzeugen, Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity zu werden und 5 Euro im Monat in den Topf zu werfen. Und was haben Sie davon? Als Steady-Mitglied sind Sie nicht nur passiver Konsument, sondern Teil des Projekts. Die aktuelle Folge "DW Enteignen" ist noch sehr breit angelegt, was auch dem Thema geschuldet war. Aber eigentlich stellen wir uns vor, dass wir die Frage, der wir nachgehen, zuspitzen, damit wir das Problem, das das Thema interessant macht, exakt treffen. Das wollen wir mit Ihnen diskutieren. Wir wollen von unseren Steady-Mitgliedern erfahren, was sie interessiert. Wir wollen mit ihnen besprechen, welche Fragen wir stellen und welchen Spuren wir nachgehen sollen. Wenn Sie Mitglied werden, bekommen Sie den Zoom-Link und sind dabei. Und Sie bekommen natürlich unsere famose Kaffeetasse: Gesprächspartner_innen: Prof. Dr. Marietta Auer, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt, und Justus-Liebig-Universität Gießen Prof. Dr. Thorsten Beckers, Bauhaus-Universität Weimar Prof. Dr. Matthias Goldmann, Goethe-Universität Frankfurt Prof. Dr. Michael Kloepfer, Humboldt-Universität Berlin Prof. Dr. Markus Krajewski, Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen Dr. Pia Lange, Universität Bremen Prof. Dr. Florian Rödl, Freie Universität Berlin Sebastian Schneider, Jurist, Berlin Dr. Jana Schollmeier, Universität Trier Silvia Steininger, Max-Planck-Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht, Heidelberg Prof. Dr. Fabian Thiel, University of Applied Science, Frankfurt Dr. John Philipp Thurn, Sozialgericht Berlin Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität Berlin Dr. Tim Wihl, Humboldt-Universität Berlin Dr. Benedikt Wolfers, Posser, Spieth, Wolfers & Partners, Berlin Quellen: Isabella Beck, Carina Brendl, Gabriella Kinefss: Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen in Deutschland? Eine (kritische) Betrachtung an der Schnittstelle von Grund- und Menschenrechten, Freiburger Informationspapiere zum Völkerrecht und Öffentlichen Recht, 4/2020 Jörg Beckmann: Rechtliche Zulässigkeit und Grenzen einer Vergesellschaftung bzw. Sozialisierung von Wohnimmobilien, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 22.11.2018 Martin Burgi: Eigentumsordnung und Wohnungsnot: Spielräume für eine wohnraumbezogene Bodenpolitik, NVwZ 2020, S. 257 ff. Hans Peter Ipsen: Enteignung und Sozialisierung, VVdSRL Bd. 10, 1951, S. 74 ff. Jörn Ipsen: Sozialisierung und Übermaßverbot, NVwZ 2019, S. 527 ff. Reiner Geulen: Rechtliche Stellungnahme zum Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnimmobilien in Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 21.11.2018 Bernhard Haaß: Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen durch Volksgesetz, LKV 2019, S. 145 ff. Michael Kloepfer: Die Sozialisierung von Wohnungsunternehmen und die Verfassung, NJW 2019, S. 1656 ff. Maximilian Pichl: »Verfassungs­positionen verteidigen«: Gedanken zur Debatte um die Vergesell­schaftung von Wohn­eigentum, 25.4.2019, Verfassungsblog Helmut Ridder: Enteignung und Sozialisierung, VVdSRL Bd. 10, 1951, S. 124 ff. Cara Röhner: Eigentum und Vergesellschaftung in der Wohnungskrise. Zur Aktualität von Art. 15 GG, KJ 2020, S. 16 ff. Christian Schede, Johann-Frederik Schuldt: Vergesellschaftung von Grund und Boden, ZRP 2019, S. 78 ff. Jana Schollmeier: Die Gewährleistung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum als Verfassungsfrage, Nomos 2020 Helge Sodan: Zur Verfassungsmäßigkeit der Sozialisierung von Immobilien privater Wohnungswirtschaftsunternehmen im Land Berlin. Rechtsgutachten erstattet im Auftrag vom BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., März 2019 Standpunkt des Berliner Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen (Vergesellschaftungsgesetz)", 24.9.2020, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/3054 Fabian Thiel: Art. 15 Grundgesetz – obsolet? Helmut Ridder zum 100. Geburtstag, DÖV 2019, S. 497 ff. John Philipp Thurn: Schweigen als Sozialisierungssperre? „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ und der Eigentumsschutz der Berliner Landesverfassung, 14.5.2021, Verfassungsblog Volkert Vorwerk: Stellungnahme zum Berliner Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 25.7.2018 Christian Waldhoff: Verfassungsrechtliche Grenzen der Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen mit religiösem Selbstverständnis in Berlin, Rechtsgutachten im Auftrag der HWS Berlin, Mai 2019 Christian Waldhoff/Lara Liese: Das verfassungspolitische Labor. Verfassungsentwicklung in Berlin 2004–2020, Jahrbuch des Öffentlichen Rechts 2021, S. 905 ff. Joachim Wieland: Verfassungsfragen der Vergesellschaftung von Wohnraum, Rechtsgutachten für die Bundestagsfraktion DIE LINKE und die Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin, August 2019 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Zur Vergesellschaftung eines privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmens nach Art. 15 GG, 29.1.2019, WD 3 -3000 -445/18 Deutsche Wohnen & Co. Enteignen: Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft. Lösungen für die Berliner Wohnungskrise, 2. Aufl. März 2020 Benedikt Wolfers, Kai-Uwe Opper: Vergesellschaftung von Grund und Boden in Berlin - zulässig? DVBl 2019, S. 542 ff.
63 minutes | Sep 19, 2021
Deutsche Wohnen& Co enteignen, Teil 1 – Eigentumsgrundrecht und Sozialisierung
Sie hatten abgestimmt und sich für das Thema "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" als Gegenstand unserer Recherchen für die Pilotfolge des VerfassungsPod entschieden. Das war eine tolle Idee. Der Auftrag, den Berliner Volksentscheid und die Sozialisierung der Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne in der Bundeshauptstadt aus juristischer Perspektive auszuleuchten, hat sich als ungeheuer lohnend erwiesen. Wir haben so viel Material zusammen getragen, dass wir diese Folge in mehrere Teile aufgeteilt haben, damit Sie nicht den Überblick verlieren. Teil 1: Eigentumsgrundrecht und Sozialisierung Kann man den Wohnungskonzernen überhaupt ihr Eigentum wegnehmen? Was hat es mit Artikel 15 auf sich, der geheimnisvollen Sozialisierungsermächtigung in unserer Verfassung? Kann auch das Land Berlin von ihr Gebrauch machen? 0:00 bis 13:40: Intro, Fakten, worum es bei dem Volksentscheid geht und wie er zustande gekommen ist 13.40 bis 47:00: Eigentum und Grundrechtsschutz, Sozialisierung als Grundrechtsschranke oder wirtschaftspolitische Ermächtigung, Verhältnismäßigkeit 47:25 bis Ende: Landes- und Bundesverfassungsrecht, gilt Art. 15 Grundgesetz auch für das Land Berlin? Teil 2 wird die Frage der Entschädigung beleuchten: Was sind die Maßstäbe für die Entschädigung, die Berlin an Deutsche Wohnen & Co. zu zahlen hätte? Stimmt es, dass die erwartete Milliardensumme den Landeshaushalt sprengen würde? Und was sagt das internationale Recht dazu? Und Teil 3 dreht sich um die Umsetzung, wenn der Volksentscheid durchgeht: Was hat es mit der "Anstalt des öffentlichen Rechts" auf sich, die die Wohnungen übernehmen soll? Wie demokratisch ist das alles? Und wer könnte vor welchem Gericht dagegen klagen? Wie geht es weiter? Welches Thema sollen wir für die nächste Folge des VerfassungsPod angehen? Darüber können Sie abstimmen. Drei Themen stehen zur Auswahl. Zur Abstimmung geht es hier. Wie können Sie uns unterstützen? Einen Podcast wie diesen zu recherchieren und zu produzieren, macht richtig Aufwand. Es sind viele, viele Stunden Arbeitszeit in diese Folge geflossen. Diesmal haben wir noch viel improvisiert (s. Foto), aber auf die Dauer werden wir investieren müssen, und zwar tüchtig. Das geht nur, wenn es uns gelingt, Sie davon zu überzeugen, Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity zu werden und 5 Euro im Monat in den Topf zu werfen. Und was haben Sie davon? Als Steady-Mitglied sind Sie nicht nur passiver Konsument, sondern Teil des Projekts. Die aktuelle Folge "DW Enteignen" ist noch sehr breit angelegt, was auch dem Thema geschuldet war. Aber eigentlich stellen wir uns vor, dass wir die Frage, der wir nachgehen, zuspitzen, damit wir das Problem, das das Thema interessant macht, exakt treffen. Das wollen wir mit Ihnen diskutieren. Wir wollen von unseren Steady-Mitgliedern erfahren, was sie interessiert. Wir wollen mit ihnen besprechen, welche Fragen wir stellen und welchen Spuren wir nachgehen sollen. Wenn Sie Mitglied werden, bekommen Sie den Zoom-Link und sind dabei. Und Sie bekommen natürlich unsere famose Kaffeetasse: Gesprächspartner_innen: Prof. Dr. Marietta Auer, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt, und Justus-Liebig-Universität Gießen Prof. Dr. Thorsten Beckers, Bauhaus-Universität Weimar Prof. Dr. Matthias Goldmann, Goethe-Universität Frankfurt Prof. Dr. Michael Kloepfer, Humboldt-Universität Berlin Prof. Dr. Markus Krajewski, Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen Dr. Pia Lange, Universität Bremen Prof. Dr. Florian Rödl, Freie Universität Berlin Sebastian Schneider, Jurist, Berlin Dr. Jana Schollmeier, Universität Trier Silvia Steininger, Max-Planck-Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht, Heidelberg Prof. Dr. Fabian Thiel, University of Applied Science, Frankfurt Dr. John Philipp Thurn, Sozialgericht Berlin Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität Berlin Dr. Tim Wihl, Humboldt-Universität Berlin Dr. Benedikt Wolfers, Posser, Spieth, Wolfers & Partners, Berlin Quellen: Isabella Beck, Carina Brendl, Gabriella Kinefss: Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen in Deutschland? Eine (kritische) Betrachtung an der Schnittstelle von Grund- und Menschenrechten, Freiburger Informationspapiere zum Völkerrecht und Öffentlichen Recht, 4/2020 Jörg Beckmann: Rechtliche Zulässigkeit und Grenzen einer Vergesellschaftung bzw. Sozialisierung von Wohnimmobilien, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 22.11.2018 Martin Burgi: Eigentumsordnung und Wohnungsnot: Spielräume für eine wohnraumbezogene Bodenpolitik, NVwZ 2020, S. 257 ff. Hans Peter Ipsen: Enteignung und Sozialisierung, VVdSRL Bd. 10, 1951, S. 74 ff. Jörn Ipsen: Sozialisierung und Übermaßverbot, NVwZ 2019, S. 527 ff. Reiner Geulen: Rechtliche Stellungnahme zum Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnimmobilien in Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 21.11.2018 Bernhard Haaß: Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen durch Volksgesetz, LKV 2019, S. 145 ff. Michael Kloepfer: Die Sozialisierung von Wohnungsunternehmen und die Verfassung, NJW 2019, S. 1656 ff. Maximilian Pichl: »Verfassungs­positionen verteidigen«: Gedanken zur Debatte um die Vergesell­schaftung von Wohn­eigentum, 25.4.2019, Verfassungsblog Helmut Ridder: Enteignung und Sozialisierung, VVdSRL Bd. 10, 1951, S. 124 ff. Cara Röhner: Eigentum und Vergesellschaftung in der Wohnungskrise. Zur Aktualität von Art. 15 GG, KJ 2020, S. 16 ff. Christian Schede, Johann-Frederik Schuldt: Vergesellschaftung von Grund und Boden, ZRP 2019, S. 78 ff. Jana Schollmeier: Die Gewährleistung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum als Verfassungsfrage, Nomos 2020 Helge Sodan: Zur Verfassungsmäßigkeit der Sozialisierung von Immobilien privater Wohnungswirtschaftsunternehmen im Land Berlin. Rechtsgutachten erstattet im Auftrag vom BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., März 2019 Standpunkt des Berliner Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen (Vergesellschaftungsgesetz)", 24.9.2020, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/3054 Fabian Thiel: Art. 15 Grundgesetz – obsolet? Helmut Ridder zum 100. Geburtstag, DÖV 2019, S. 497 ff. John Philipp Thurn: Schweigen als Sozialisierungssperre? „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ und der Eigentumsschutz der Berliner Landesverfassung, 14.5.2021, Verfassungsblog Volkert Vorwerk: Stellungnahme zum Berliner Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 25.7.2018 Christian Waldhoff: Verfassungsrechtliche Grenzen der Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen mit religiösem Selbstverständnis in Berlin, Rechtsgutachten im Auftrag der HWS Berlin, Mai 2019 Christian Waldhoff/Lara Liese: Das verfassungspolitische Labor. Verfassungsentwicklung in Berlin 2004–2020, Jahrbuch des Öffentlichen Rechts 2021, S. 905 ff. Joachim Wieland: Verfassungsfragen der Vergesellschaftung von Wohnraum, Rechtsgutachten für die Bundestagsfraktion DIE LINKE und die Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin, August 2019 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Zur Vergesellschaftung eines privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmens nach Art. 15 GG, 29.1.2019, WD 3 -3000 -445/18 Deutsche Wohnen & Co. Enteignen: Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft. Lösungen für die Berliner Wohnungskrise, 2. Aufl. März 2020 Benedikt Wolfers, Kai-Uwe Opper: Vergesellschaftung von Grund und Boden in Berlin - zulässig? DVBl 2019, S. 542 ff.  
4 minutes | Aug 31, 2021
Verfassungspod, Folge #0: Der Recherche-Podcast des Verfassungsblogs
Der Verfassungsblog startet einen neuen Podcast: den Verfassungspod! Im Monatstakt machen wir uns auf die Spur eines bestimmten verfassungsrechtlich heißen Themas. Wir suchen die Leute, die davon wirklich etwas verstehen, und geben keine Ruhe, bevor wir der Sache nicht auf den Grund gegangen sind. Was wir herausgefunden haben, stellen wir dann in einer Podcast-Folge vor. Dabei sind wir allerdings auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Mit nur 5€ im Monat werden Sie auf Steady eine_r unserer Podcast-Supporter und helfen uns, das Projekt auch langfristig auf den Beinen halten zu können. Im Gegenzug erhalten Sie von uns folgende exklusive Vorteile: Sie können mit uns vorab diskutieren und Fragen für unsere Recherche formulieren! (Nächster Community-Call: Donnerstag, 2. September 15:00 Uhr) Sie erhalten Zugang zu vertiefenden Informationen! Wir schenken Ihnen unsere beliebte Kaffeetasse!
32 minutes | Jun 16, 2021
Corona Constitutional, Folge #60: Jetzt also auch in Kanada?
Kanada, die andere große Demokratie in Nordamerika, wo es so viel friedlicher, freundlicher und, ja, demokratischer zugeht als drunten in den USA – sollte man meinen. Aber im größten Bundesstaat Ontario gibt es einen Regierungschef namens Doug Ford, der gelegentlich mit Donald Trump verglichen wird und jetzt etwas ganz Außerordentliches getan hat: Kurzerhand lies er durch Parlamentsbeschluss ein Gerichtsurteil suspendieren, das ein von seiner Mehrheit im Parlament in Toronto beschlossenes Gesetz zur Wahlkampffinanzierung für verfassungswidrig erklärt hatte. So etwas geht in Kanada. Über die so genannte Notwithstanding Clause in der kanadischen Verfassung, die genau das ermöglicht, spricht Max Steinbeis mit CARISSIMA MATHEN, Professorin für Verfassungsrecht an der Universität von Ottawa.
27 minutes | Apr 9, 2021
Corona Constitutional, Folge #59: Föderalismus – Teil des Problems oder Teil der Lösung?
Der Föderalismus hat in Zeiten der Corona-Pandemie in der deutschen Öffentlichkeit nicht die beste Presse. Die Ministerpräsidentenkonferenz ist mittlerweile zum Sinnbild deutscher Uneinigkeit und Unentschlossenheit geworden. Sehnsucht nach zentralistischer Machtkonzentration gab es schon immer; in Krisenzeiten werden die Stimmen aber lauter. Was ist dran an der aktuellen Föderalismusskepsis? Was funktioniert in anderen Bundesstaaten besser und warum? Haben zentralistisch organisierte Staaten wirklich ein besseres Krisenmanagement? Darüber spricht Max Steinbeis mit FRANCESCO PALERMO, Professor für Vergleichendes Verfassungsrecht an der Universität Verona und Leiter des Instituts für Föderalismusforschung am EURAC Research Center in Bozen.
159 minutes | Mar 23, 2021
Corona Constitutional, Folge #58: Workshop: Verfassungsrechtliche Expertise im politischen Raum
Im politischen Raum wird regelmäßig verfassungsrechtliche Expertise angefragt. Da die Verfassung den rechtlichen Rahmen für den politischen Betrieb vorgibt (oder jedenfalls vorgeben soll), ist das ebenso nachvollziehbar wie notwendig. Verfassungsrechtliche Expertise und rechtswissenschaftliche Argumente werden dadurch Teil des politischen Diskurses und Meinungskampfes. Dies gilt natürlich auch für andere wissenschaftliche Disziplinen, im öffentlichen Recht ist dies aber angesichts des Gegenstands des Faches besonders oft der Fall. Das Verdikt der Verfassungswidrigkeit kann und wird in der Praxis als politisches Argument genutzt, in einer Weise, die sich regelmäßig der Kontrolle der Autor_in entzieht. In der Praxis werden verfassungsrechtliche Argumente etwa nicht selten durch unvollständige oder falsche Wiedergabe entstellt und/oder von Teilen des politischen Spektrums in Anspruch genommen, deren Zielen die Autor_in selbst fern steht. Beispiele für eine nicht unproblematische Nutzung wissenschaftlicher Argumente in der politischen Praxis sind etwa die Debatte der vergangenen Jahre über den Umgang mit der europäischen Flüchtlingskrise. Unter dem Begriff der “Herrschaft des Unrechts” wurden hier verfassungsrechtliche Argumente ins Feld geführt, obwohl die verfassungsrechtliche Situation alles andere als eindeutig war. Jüngere Beispiele betreffen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Dies gibt der Verfassungsrechtswissenschaft Anlass, sich selbst über die Rolle von verfassungsrechtlicher Expertise im politischen Raum zu vergewissern und darüber mit der Politik sowie mit der Medienöffentlichkeit das Gespräch zu suchen. Die Teilnehmer_innen sind: Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Konstantin Kuhle (FDP) und Günter Krings (CDU/CSU) Anna Katharina Mangold (Universität Flensburg) und Daniel Thym (Universität Konstanz) Gudula Geuther (Deutschlandfunk) und Patrick Bahners (FAZ)
27 minutes | Mar 17, 2021
Corona Constitutional, Folge #57: Reisen mit dem Digitalen Grünen Pass
Am 17. März hat die EU-Kommission einen Gesetzes-Vorschlag für ein europäisches Impfzertifikat, den sogenannten Digitalen Grünen Pass, vorgestellt. Damit sollen EU-Bürger, die eine Immunisierung, einen negativen PCR-Test oder Anti-Körper gegen das Corona-Virus nachweisen können, bald wieder innerhalb Europas reisen können. Vor allem Urlaubsländer wie Österreich und Griechenland hatten sich für den Digitalen Grünen Pass eingesetzt. Seit Wochen gibt es bereits Diskussion darüber, wie ein europäisches Impfzertifikat aussehen könnte und ob eine solche Maßnahme mit den EU-Grundrechten vereinbar wäre. Diese Fragen diskutiert Luise Quaritsch mit WALTHER MICHL. Er ist Habilitand am Institut für Politik und Öffentliches Recht der LMU München und Associate Editor des Verfassungsblogs, zuständig für Europarechtsthemen.
40 minutes | Mar 3, 2021
Corona Constitutional #56: Wer gewinnt?
EU-Mitgliedstaaten, die ihre Justiz unterjochen, verletzen EU-Recht: das hat der EuGH in Luxemburg mit seinem gestrigen Urteil zum polnischen Nationalen Justizrat kraftvoll deutlich gemacht. Die PiS-Regierung in Polen darf nicht einfach den Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des von ihr kontrollierten Justizrat mit einem gesetzgeberischen Federstrich abschaffen. Der Kanal zwischen unabhängigen polnischen Gerichten und dem EuGH muss offen bleiben – und gleichzeitig versucht die PiS verzweifelt, diesen Kanal zuzustopfen. Wer wird das Rennen gewinnen? Darüber und über andere Fragen diskutiert Max Steinbeis heute mit dem Verfassungsrechtsprofessor WOJCIECH SADURSKI von der Universität Sydney.
23 minutes | Feb 19, 2021
Corona Constitutional, Folge #55: Ein solidarischer Shutdown
Seit bald einem Jahr scheinen Deutschland und viele andere vor allem europäische Staaten von einem Lockdown zum nächsten zu stolpern, ohne die Corona-Pandemie wirklich in den Griff zu bekommen. Trotz des Impfstarts ist ein Ende dieses Hin und Her erst einmal nicht in Sicht – oder doch? Vor etwa einem Monat hat eine Initiative einen Appell unter dem Schlagwort „ZeroCovid“ veröffentlicht, die einen solidarischen europäischen Shutdown fordert. DANIEL LOICK ist Associate Professor für Politische und Sozialphilosophie und assoziierter Forscher am Frankfurter Institut für Sozialforschung und einer der Erstunterzeichner des Appells. Mit ihm spricht Evin Dalkilic über die „ZeroCovid“-Strategie, wie man sich ihre Umsetzung ohne autoritäre staatliche Maßnahmen vorstellen kann und wieso wir dabei gerade von marginalisierten Communities lernen können.   Initiative „ZeroCovid“ Beitrag von Daniel Loick in analyse & kritik
14 minutes | Jan 29, 2021
Corona Constitutional, Folge #54: Eine Quote für Migrant:innen
Menschen mit Migrationshintergrund werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Das soll nach dem Willen der Berliner Integrationssenatorin in der Bundeshauptstadt für den öffentlichen Dienst Gesetzeslage werden, und unter dem Stichwort „Migrationsquote“ ist darüber ein heftiger verfassungsrechtlicher Streit entbrannt. Das Grundgesetz schreibt gleichen Zugang zum Staatsdienst für alle vor – was heißt das in einer Situation, wo es Menschen migrantischer Herkunft so viel schwerer haben, von diesem Zugangsrecht Gebrauch zu machen? Reicht es da, die individuelle Grundrechtsposition der jeweiligen Bewerber_in in den Blick zu nehmen? Darüber redet Max Steinbeis heute mit EMILIA ROIG, Gründerin und Leiterin des Center for Intersectional Justice in Berlin.
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